Schwerte: Keine Dringlichkeit bei Sondersitzung des Rates der Stadt Schwerte

Der Rat der Stadt Schwerte wird sich in einer Sondersitzung am Donnerstag, 23. März (Beginn: 17 Uhr), mit dem Tagesordnungspunkt „Bildung einer Mehrklasse am Friedrich-Bährens-Gymnasium“ befassen. Zu einer Eilsitzung des Rates der Stadt Schwerte noch in den nächsten Tagen wegen „besonderer Dringlichkeit“ wird es aber nicht kommen. Nach rechtlicher Prüfung durch die Verwaltung sind Gründe für das Vorliegen einer Dringlichkeit als Voraussetzung für die Einberufung des Rates mit verkürzter Ladungsfrist nicht gegeben.

Dies teilte Bürgermeister Heinrich Böckelühr jetzt der Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Rat der Stadt Schwerte, Angelika Schröder, mit. Die SPD-Fraktion hatte Anfang der Woche beantragt, eine außerordentliche Sitzung des Rates noch vor dem 16.03.2017 einzuberufen und dies ergänzend damit begründet, dass „die Verwaltung für die Beantragung einer Mehrklasse ein politisches Mandat“ benötige. Darüber sei es aus Sicht der SPD-Fraktion „für die Verwaltung von Relevanz, sich für ein in Kürze zugesichertes Gespräch bei der Bezirksregierung Arnsberg mit einem Ratsbeschluss positionieren zu können“.

Bürgermeister Heinrich Böckelühr weist in seinem Schreiben darauf hin, dass der Erste Beigeordnete der Stadt Schwerte, Hans-Georg Winkler, als zuständiger Fachbereichsleiter für den Bereich Schule und Sport die SPD-Fraktion am Mittwoch dieser Woche über ein Gespräch mit der für Schulangelegenheiten bei der Bezirksregierung Arnsberg zuständigen Abteilungsdirektorin, Monika Nienaber-Willaredt informiert hatte. Danach vertritt die Bezirksregierung die Auffassung, zunächst erst einmal die tatsächlichen Anmeldezahlen zum Ende des landeseinheitlichen Verfahrens an den Gymnasien am 16.03.2017 abzuwarten. Erst im Anschluss daran werde ein Gesprächstermin durch die Bezirksregierung mit Vertretern der Städte Schwerte und Dortmund vereinbart.

„Vor dem Hintergrund des zuvor geschilderten Sachverhaltes komme ich zu dem Ergebnis, Ihrem Antrag zur Einberufung einer Eilsitzung als außerordentliche Sitzung des Rates nicht stattzugeben. Im vorliegenden Fall fehlt es an der besonderen Dringlichkeit“, so der Bürgermeister, der auf die entsprechenden Regelungen in der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse verweist. „Es bleibt zunächst das Ende des Anmeldeverfahrens an den Schwerter Gymnasien am 16.03.2017 abzuwarten, und erst im Anschluss daran wird ein Gesprächstermin zwischen der Bezirksregierung Arnsberg und der Stadt Schwerte vereinbart. Im Übrigen weise ich darauf hin, dass die Stadt Schwerte für einen Behördentermin keinen Ratsbeschluss benötigt.“

Auch wenn es an der erforderlichen besonderen Dringlichkeit fehle, sei nach der Gemeindeordnung gleichwohl der Rat der Stadt Schwerte unverzüglich einzuberufen, wenn dies eine Fraktion oder ein Fünftel der Ratsmitglieder unter Angabe der zur Beratung zu stellenden Gegenstände verlange.

Entsprechend werden heute (10.03.2017) die Einladungen an die Mitglieder des Rates der Stadt Schwerte für die Sitzung am 23. März im Großen Sitzungsaal des Rathauses zugestellt.

Autor:

Helmut Eckert aus Schwerte

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