Schwerte: Bezirksregierung genehmigt Dreizügigkeit des FBG

Das Friedrich-Bährens-Gymnasium (FBG) kann ab dem Schuljahr 2017/2018 dreizügig laufen. Die Verwaltung begrüßt die jetzt dafür erhaltene Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg. Zuvor hatte die Verwaltung am 28. September nach einstimmigem Ratsbeschluss einen entsprechenden Antrag an die Bezirksregierung gestellt. „Die Sicherung beider Schwerter Gymnasien war immer unser erklärtes Ziel“, kommentiert der Erste Beigeordnete und Schuldezernent der Stadt Schwerte, Hans-Georg Winkler. „Dass neben dem Ruhrtal-Gymnasium auch das Friedrich-Bährens-Gymnasium dreizügig geführt werden kann, ist eine wichtige Voraussetzung für die Zukunft beider Schulen.“

Zum Hintergrund: Die Bezirksregierung hatte wegen der Genehmigung einer zweiten Gesamtschule in Schwerte die Fünfzügigkeit der Gymnasien gefordert. Aufgrund der hohen Anmeldezahlen von 93 Schülerinnen und Schülern aber, stellte die Stadt Schwerte nach einem Ratsbeschluss vom 22. Februar 2016 einen Antrag auf Genehmigung einer Mehrklasse am FBG für das Schuljahr 2016/2017. Diesem Antrag gab die Bezirksregierung statt.

Die Verwaltung hatte, um die Dreizügigkeit des Friedrich-Bährens-Gymnasiums dauerhaft zu sichern, in ihrem jetzt genehmigten Antrag an die Bezirksregierung Zahlen veröffentlicht, die erkennen lassen, dass in den kommenden Jahren 14 Klassen alleine durch Schwerter Schülerinnen und Schüler für die Sekundarstufe I gebildet werden können.

Parallel dazu unterzeichneten die Städte Schwerte und Iserlohn eine Beschulungsvereinbarung, die den Iserlohner Eltern die Möglichkeit gibt, ihre Kinder an einem der beiden Schwerter Gymnasien anzumelden. Diese Anmeldungen dürfen bei der Zügigkeitsänderung für das FBG berücksichtigt werden, was sich letztendlich auch im Genehmigungsprozess der Bezirksregierung Arnsberg positiv auswirkte.

Autor:

Helmut Eckert aus Schwerte

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