Mitarbeiter der Stadt informieren zum Bildungspaket: „Wir helfen beim Antrag.“

Martina Keitel ist Bereichsleiterin Soziale Hilfen bei der Stadt Schwerte. Im Gespräch erläutert sie, welche Bezuschussungen Bedürftige erhalten können.

Ruhr-Anzeiger: Frau Keitel, Welche Förderungen enthält das sogenannte Bildungspaket?
Martina Keitel: „Das geht von einem Zuschuss für Schulbedarf über die Übernahme der Kosten von Klassenfahrten bis hin zur Beteiligung an den Kosten von Nachhilfe.“

Werden auch außerschulische Aktivitäten unterstützt?
„Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können monatlich 10 Euro erhalten, um damit Vereinsbeiträge oder die Kosten für den Musikunterricht zu mindern.“

Gibt es Zuschuss zum Mittagessen?
„Zuschüsse können beantragt werden, allein ein Eigenanteil von 1 Euro pro Tag bleibt für die Familie des Kindes.“

Apropos beantragen, wie kommen Berechtigte in den Genuss der Förderung?
„Jede Leistung muss einzeln und extra beantragt werden. Dann wird die Berechtigung auf einen Zuschuss geprüft, dann fließt das Geld.“
Und wer ist Berechtigter?
„Schüler bis 25 Jahre, die Leistungen nach dem SGB II erhalten, allgemein als Hartz IV bekannt, sowie Bezieher von Leistungen nach SGB XII, nach Wohngeldgesetz und Kindergeldzuschussempfänger.“

Und wie beantrage ich die Förderungen?
„Formulare gibt es im Rathaus bei den Bürgerdiensten, im Jobcenter und im Internet unter www.kreis-unna.de.“

Wer hilft beim Ausfüllen?
„Wir. Unsere Mitarbeiter sind da gut geschult. Wer vorher Fragen hat, kann sich unter Tel. 104-0 an den für ihn zuständigen Sachbearbeiter wenden.

Frau Keitel, vielen Dank für das Gespräch und die Informationen.

Autor:

Thomas Meißner aus Witten

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