Mit den Händen um Hilfe rufen
Ratgeber für gehörlose
Frauen, die von häuslicher
Gewalt betroffen sind
Gehörlose Frauen, die
Opfer von häuslicher Gewalt
werden, können nicht einfach
zum Hörer greifen und die
Polizei anrufen.
„Der Paritätische Wohlfahrtsverband NRW hat deshalb die Broschüre ‚Häusliche Gewalt – Informationen für gehörlose
Frauen’ herausgegeben, die in einfacher Sprache und mit
vielen Bildern erklärt, was betroffene Frauen tun können“,
erklärt Birgit Unger, Geschäftsführerin des Frauenforums.
„Die meisten der üblichen schriftlichen Informationen für Frauen zum Thema häus-
liche Gewalt sind für Gehörlose nur schwer verständlich, denn Gebärdensprache
und Schriftsprache haben einen grundlegend unterschiedlichen Aufbau.
Viele Texte sind für Gehörlose schwer zu lesen, insbesondere, wenn sie verschachtelte Sätze und viele Fremdwörter haben.“
Die Broschüre will außerdem weitere Kommunikationsbarrieren abbauen.
Beigelegt sind deshalb ein Notfallfax, das direkt an die örtliche Polizeidienststelle geschickt werden kann, eine Liste der Frauenhäuser in der näheren Umgebung
sowie Flyer über Angebote der Zuflucht und Hilfe im Kreis Unna.
Selbstverständlich sind alle diese Informationen auch für
hörende Frauen nutzbar.
Entwickelt wurde die Broschüre von der Beratungsstelle für hörbehinderte Menschen der PariSozial Münsterland GmbH in Kooperation mit gehörlosen Frauen,
gefördert wurde der Druck durch die GlücksSpirale.
Die Broschüre steht allen Interessierten zum Herunterladen
im Internet als PDF-Datei unter www.frauenforum-unna.de
zur Verfügung.
Außerdem kann sie kostenfrei in der Geschäftsstelle des Frauenforums in Unna in der Hansastrasse 38 abgeholt
werden.
HÄUSLICHE GEWALT GEGEN FRAUEN ÄÜSSERT SICH ZUM BEISPIEL IN:
- körperlicher Mißhandlung, Schlägen
- ehelicher und außerehelicher Vergewaltigung
- Nötigung zu bestimmten sexuellen Praktiken
- Einsperren in der Wohnung und sozialer Isolierung
- Verweigerung oder Entzug von Wirtschaftsgeld
- Beschimpfung und Bedrohung
- seelischer Unterdrückung und Einschüchterung durch Betonung der Minder-
wertigkeit der Frauen
FRAUEN IM FRAUENHAUS
Das Frauenhaus bietet den betroffenen Frauen die Chance...
.....sich mit bisher verschwiegenen Problemen auseinanderzusetzen und diese aufzuarbeiten sowie
.....hr Leben selbst in die Hand zu nehmen und eigene Perspektiven zu entwickeln.
Jede Frau ist für sich und ihre Kinder eigenverantwortlich.
- Die Frauen organisieren selbst das alltägliche Leben im Frauenhaus.
- Die Mitarbeiterinnen unterstützen die betroffenen Frauen in ihrer aktuellen Lebenssituation und bieten sozialpädagogische Beratung und Begleitung an.
- Im Bedarfsfall werden Kontakte zu Beratungsstellen, ÄrztInnen, RechtsanwältInnen, spezielle Fachstellen und TherapieutInnen vermittelt.
KINDER IM FRAUENHAUS
- Alle Kinder in einem Frauenhaus haben Gewalterfahrung gemacht: entweder durch direkte Mißhandlung oder durch das Miterleben der Mißhandlung an der Mutter.
- Im Frauenhaus erleben die Kinder einen Raum der Angst- und Gewaltfreiheit.
- Durch die Erfahrung, daß die eigene Person wichtig, liebenswert und wertvoll ist,
wird die erlebte Abwertung hinterfragt und das Gefühl der Sicherheit entwickelt.
- Die pädagogische Arbeit hat zum Ziel, bisher erlerntes Rollenverhalten zu über-
prüfen bzw. Neues zu erproben.
- In Einzel-oder Gruppenangeboten sollen geeignete Lernprozesse eingeleitet werden um traumatische Erlebnisse aufzufangen und zu verarbeiten.
- Auf Wunsch kann an spezielle Fachstellen weiter vermittelt werden.
DAS FRAUENHAUS BIETET BEDROHTEN UND MISSHANDELTEN FRAUEN AB 18 JAHREN SOWIE DEREN KINDERN SCHUTZ UND UNTERKUNFT ZU JEDER TAGES-UND NACHTZEIT.
TELEFONISCHE KONTAKTAUFNAHME 24 STUNDEN TÄGLICH MÖGLICH. TELEFON: 02303 - 77 891-50
Das Krisentelefon ist am Wochenende von freitags 13.00 Uhr
bis montags 8.15 Uhr und vor Feiertagen ab 17.00 Uhr bis
zum nächsten Werktag 8.15 Uhr geschaltet.
Der AUFENTHALT IM FRAUENHAUS BEDEUTET:
- Sichere und anonyme Unterbringung von Frauen und Kindern
- Hilfe in Krisensituationen
- Sozialpädagogische Beratung
- Unterstützung bei der Sicherung der finanziellen Existenzgrundlage
- Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen
- Beleitung zu Ämtern und Behörden
- Gegenseitige Hilfe und Verständnis
- Eigenständige Beköstigung
- Beratung bei Erziehungs- und Schulproblemen
- Erprobung der eigenen freien Lebensgestaltung und Fähigkeiten.
Autor:Gudrun Körber aus Schwerte |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.