Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) informiert:
LWL gratuliert Land NRW zur Landesverfassung
Der Direktor des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL), Matthias Löb, hat dem Land NRW zu 70 Jahren Landesverfassung gratuliert. "Es war am 18. Juni 1950 nicht so klar, dass Nordrhein-Westfalen, das die Briten nach dem Zweiten Weltkrieg zu einem Bindestrich-Land vereinigt hatten, ein Erfolg würde", so Löb. "Die Landesverfassung war ein Baustein dieses Erfolges, ebenso wie die kommunale Selbstverwaltung, die bestimmt, dass erst die Gemeinden die Probleme eigenverantwortlich lösen, bevor der Staat eingreift."
Dem Prinzip der Selbstverwaltung der Gemeinden verdankten auch die beiden Landschaftsverbände in NRW ihre Existenz. Löb: "Das sogenannte Subsidiaritätsprinzip hat sich gerade wieder in einer der schwersten Krisen überhaupt bewährt: die Städte und Kreise haben vor Ort erfolgreich im Kampf gegen die Corona-Pandemie agiert, die Länder und der Bund griffen mit Regeln nur ein, wo es nötig war."
Die Landschaftsverbände würden streng nach dem Subsidiaritätsprinzip in den beiden Regionen Westfalen-Lippe und Rheinland Aufgaben für die Kommunen übernehmen, die ihre beiden Kommunalverbände gleichzeitig kontrollierten.
Dabei sei der Fortbestand von kommunalen Regionalverbänden Anfang der 1950er Jahre durchaus umstritten gewesen. "Die noch junge Landesverwaltung in Düsseldorf hatte auch ein Bedürfnis nach Kompetenzerweiterung", sagte Löb. Dagegen habe es besonders in Westfalen quer durch alle Parteien und Bevölkerungsschichten Widerstand gegeben: "Westfalen will sich selbst verwalten", hieß seinerzeit eine der Überschriften in den Medien. Neben seinen Dienstleistungen in der Region im Sozialen, im Gesundheitswesen und in der Kultur sehe sich der LWL nach wie vor auch als Vertreter westfälischer Interessen in Düsseldorf.
Autor:Helmut Eckert aus Schwerte |
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