LKW-Einfahrtverbot in das Wohngebiet westlich der B236 (Hörder Straße)

Mit dem LKW-Einfahrtverbot in unser Wohngebiet ist ein großer Schritt zu mehr Sicherheit gemacht. Viele Nachbarn sind der Meinung, dass eigene kleinere Unannehmlichkeiten (kleine Umwege fahren, Sondergenehmigung beantragen) hinter dieser Sicherheit zurück stehen sollten.

Bitte denken Sie daran, liebe Nachbarinnen und Nachbarn, wenn Sie Möbel bestellen, Bauaktivitäten planen oder Umzüge anstehen: Sie müssen den Lieferanten, Spediteuren und Umzugsunternehmen mitteilen, dass LKW über 7,5 t nur mit einer Sondergenehmigung in das Wohngebiet einfahren dürfen.

In der Regel kümmern sich die Firmen selbst darum. In Einzelfällen kann es vorkommen, dass Sie sich selbst bei der Stadt Schwerte diese kostenlose Sondergenehmigung besorgen müssen. Auf Anfrage wurde mir vom Büro des Bürgermeisters mitgeteilt, dass die Sondergenehmigung formlos beim Bereich Ordnung beantragt werden kann. Postanschrift: Fachbereich III, Herrn Peter Schubert, Postfach 17 29, 58212 Schwerte. E-Mail: peter.schubert@stadt-schwerte.de oder sandra.bickelmann@stadt-schwerte.de

Da wir nicht die einzige Stadt in Deutschland sind, für die solche Verbote gelten, konnte ich außerdem bei Recherchen feststellen, dass die Angabe eines Zeitraumes (z. B. vom xx.xx.2011 bis xx.xx.2011) und die Begründung (z. B. Baugenehmigung Nr. xy oder Möbellieferung Firma xy) ausreichen.

Zum Schluss ist nur noch anzufügen: Alle, die sich schon lange für die Verkehrssituation im Schichtgebiet interessieren und für eine Verbesserung engagieren, hoffen auf eine baldige Umsetzung der übrigen Maßnahmen des Verkehrskonzepts Schwerte-Nord. Dazu gehören die Straßenmarkierungen für das Tempolimit und „Achtung Kinder“, die Markierung der Park- und Ausweichflächen im Talweg, die Verdeutlichung der Rechts-vor-links-Regelung und natürlich der Verkehrsversuch Klusenweg.

Autor:

Sabine Totzauer aus Schwerte

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