Klage von Schwerter Bürgern/innen gegen die Grundsteuer b Erhöhung abgewiesen.
Einige Schwerter Bürger/innen hatten gegen die Grundsteuer b Erhöhung,die in der Ratssitzung am 13.06.2012 beschlossen wurde,beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen geklagt. Diese Grundsteuer b Erhöhung wurde ab 01.01.2013 wirksam und sah eine Erhöhung um 100 Prozentpunkte vor, was durchschnittlich ca. 180,- Euro im Jahr bedeutet. Der Grundsteuer - Hebesatz beträgt dann insgesamt in Schwerte 580 Prozent. Begründung des Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen für die Ablehnung der Klage : Die Klage hätte nur Erfolg gehabt, wenn von der obigen Erhöhung um 100 Prozentpunkte eine sogenannte " erdrosselnde Wirkung " ausgehen würde. Dies wäre in diesem konkreten Fall aber nicht zu erkennen. Den Betroffenen steht ja auch immer noch der Weg frei, bei der Stadt Schwerte eine Erlassung der Grundsteuer zu beantragen. Sicher wird es in Schwerte Bürgerinnen und Bürger geben, die bezahlen die Grundsteuer b Erhöhung aus der " Portokasse ". Mir geht es aber um die anderen Bürgerinnen und Bürger in Schwerte, die sich " strecken " müssen und deren Lebensqualität sinkt, weil sie durch die Grundsteuer b Erhöhung und andere Gebührenerhöhungen zusätzlich belastet werden. Auch bekomme ich die Grundsteuer b Erhöhung und andere Gebührenerhöhungen nicht mit den Begriffen sozial, bürgernah und zukunftsfähig vereinbart, die Bürgermeister Heinrich Böckelühr ( CDU ) im Kommunalwahlkampf 2009 verwendete.
Zur Historie dieser Grundsteuer b Erhöhung. In der Ratssitzung am 13.06.2012 wurde die Erhöhung des Grundsteuer - Hebesatzes von 480 auf 580 Prozent ab 01.01.2013 in Schwerte beschlossen. Abstimmungsergebnis 22 - 14 im Rat der Stadt Schwerte. Die CDU - Fraktion stimmte geschlossen mit 15 Stimmen für die Erhöhung und die SPD - Fraktion geschlossen mit 12 Stimmen ( 1 Ratsmitglied fehlte entschuldigt ) dagegen. Wegen der Vollständigkeit : Die SPD hatte vorher 5 Vorschläge unterbreitet wie der " Fehlbetrag " im städtischen Haushalt auch hätte ausgeglichen werden können und eine Grundsteuer b Erhöhung für 2013 überflüssig gemacht hätte. Alle Vorschläge der SPD wurden von der CDU " platt " gemacht.
In der Sitzung des Ausschuss ABB ( Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeschwerden ) am 20.02.2013 beschwerten sich zahlreiche Bürger/innen über die Grundsteuer b Erhöhung. Hier handelte es sich um Grundstücksbesitzer die Anfang 2013 den Grundbesitzabgaben - Bescheid erhalten hatten, in dem die Grundsteuer b Erhöhung berücksichtigt war. Mieter wird es wohl erst Ende 2013 / Anfang 2014 betreffen, weil Vermieter die Grundsteuer b Erhöhung im Nebenkosten - Bescheid für 2013 an die Mieter weitergeben werden.
Mein persönlicher Vorschlag für eine " Danksagung " an die CDU, wegen der Grundsteuer b Erhöhung. 2014 haben wir in Schwerte Kommunalwahl und beim " Kreuz " machen, vielleicht die Grundsteuer b Erhöhung berücksichtigen und der CDU in Schwerte sehr herzlich danke sagen. Gleiches gilt natürlich auch für die Bürgermeisterwahl 2015 in Zusammenhang mit Heinrich Böckelühr. Er ist seit 1999 im Amt und die Schulden der Stadt Schwerte sind drastisch gestiegen und haben Dimensionen erreicht wo mir persönlich nur noch schlecht wird.
Autor:Axel Ehwald aus Schwerte |
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