Für eine Reformierung des §177 STGB

In vielen Städten der Bundesrepublik
finden sie dieses Plakat.

Was zeigt es:
Die SCHWARZEN PERSONEN sind die Vergewaltiger,
die ROSA PERSONEN sind die, die angezeit werden,
die ROTEN PERSONEN sind die Anzahl derer, die
verurteilt wurden.
Rechts unten 3 ROSA PERSONEN, die falsch be-
schuldigt wurden.


Deutlicher kann man diese Problematik
nicht darstellen.

Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe "bff" schreibt folgendes:

In Deutschland erlebt jede 7. Frau mindestens einmal in ihrem Leben schwere sexualisierte Gewalt.
Jährlich werden ca. 8000 Vergewaltigungen angezeigt.
In 2012 erlebten nur 8,4% der Frauen, die eine Vergewaltigung anzeigten, die Ver-
urteilung des Täters.

Um die Rechtslage betroffener Frauen zu verbessern fordert der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) und die Frauennotrufe in Schleswig-Holstein eine Reformierung des §177 StGB.
Vergewaltigung in Deutschland – ein strafloses Delikt?

Kaum ein Verbrechen in Deutschland wird so selten bestraft wie eine Vergewaltigung - obwohl es eine der häufigsten Formen von Gewalt an Frauen ist.

Alle drei Minuten wird eine Frau vergewaltigt!

Die Betroffenen leiden ein Leben lang, die Täter werden in den wenigsten Fällen zur Rechenschaft gezogen.
Eine Studie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e.V., die im April 2014 veröffentlicht wurde, zeigt, dass nur jeder 8. angezeigte Sexualtäter verurteilt wird.
Viele Verfahren werden frühzeitig von der Staatsanwaltschaft eingestellt.

Eine Gesetzesreform ist dringend notwendig.

Eine Ursache liegt u. a. im deutschen Strafrecht.
Das Gesetz zu Vergewaltigung (§ 177StGB) weist gravierende Lücken auf. Derzeitige Voraussetzung für eine Strafbarkeit ist, dass sexuelle Handlungen entweder mit Gewalt oder Drohung für gegenwärtige Gefahr für Leib und Leben oder unter Ausnutzung einer hilflosen Lage der Betroffenen erzwungen worden ist.
Ein mehrfaches, ausdrückliches Nein der Frau, Weinen, Versteifung des Körpers, in der Erstarrung oder das Herunterreißen der Kleidung gilt nicht als ausreichender Nachweis, dass eine Nötigung vorliegt.

Wir fordern, dass diese Schutzlücke geschlossen wird.

Es ist zwingend notwendig, dass insbesondere der §177 StGB reformiert und zukünftig die Person bestraft wird, die OHNE Einverständnis der anderen Person sexuelle Handlungen an ihr vornimmt.

Das Strafrecht in England, Belgien, Irland hingegen stellt das (fehlende) Einverständnis in den Kern der Vergewaltigungsdefinition.
In Norwegens Rechtsprechung kennt in diesem Zusammenhang auch eine Bestrafung
bei grob fahrlässigem Verhalten.

Der Zeitpunkt für eine Reform ist günstig!

Bereits 2011 unterschrieb Deutschland in der Istanbuler Konvention zur Bekämpfung
von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, dass die Vertragsparteien „nicht einverständliche sexuell bestimmte Handlungen“ unter Strafe stellen müssen.

Jetzt wird in den parlamentarischen Gremien die Umsetzung der Istanbuler Konvention vorbereitet, bislang ohne Reform des § 177.
Viele Fachverbände sind der Ansicht, dass die momentane Rechtslage in Deutschland den Anforderungen der Konvention des Europarates nicht genügt.

Der Deutsche Juristinnenbund, das Deutsche Institut für Menschenrechte, TERRE DES FEMMES, der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe sprechen sich eindeutig für eine Reform aus.

Wir fordern mehr Gerechtigkeit für vergewaltigte Frauen!

Mehr information unter:www.frauen-gegen-Gewalt.de.

Autor:

Gudrun Körber aus Schwerte

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