Flüchtlingspauschale: Sie kommt nur zum Teil in Schwerte an

Die durch das Land NRW vorgenommene Anhebung der „Flüchtlingspauschale“ um ein Drittel auf 10.000 Euro pro Asylbegehrenden kommt nicht in vollem Umfang in Schwerte an. Darauf wies Erster Beigeordneter Hans-Georg Winkler in der Sitzung des Rates der Stadt Schwerte am Mittwoch (2. März) hin.

Hintergrund: Die bisherige Flüchtlingskostenpauschale nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW wurde von 7.578 Euro pro Flüchtling pro Jahr auf insgesamt 10.000 Euro erhöht. „In Schwerte kommen pro Asylbegehrenden jedoch nur rechnerisch 7229,91 Euro an, und mit jedem weiteren, Schwerte in 2016 zugewiesenen Flüchtling, reduziert sich die Erstattungssumme weiter“, erklärte der Sozialdezernent.

Erst in 2017 sei eine Umstellung von einer jährlichen Pauschale auf eine monatliche Zahlung pro Flüchtling in Höhe von 866 Euro monatlich durch das Land NRW beabsichtigt. Integrationsleistungen seien mit diesen Pauschalen nicht finanzierbar. Darüber hinaus teilte Winkler mit, dass mit weiteren Zuweisungen von geflüchteten Menschen nach Schwerte voraussichtlich Ende März oder Anfang April zu rechnen ist.

Außerdem informierte der Erste Beigeordnete darüber, dass die Bezirksregierung Arnsberg nunmehr für alle Kommunen eine sogenannte „Clearing-Stelle“ für Fragen und Probleme eingerichtet hat. Verwundert ist er jedoch über die organisatorische Anbindung: „Als Hotline ist die Zentralnummer der Bezirksregierung angegeben. Anruferinnen und Anrufer landen in der Telefonvermittlungszentrale.“

Autor:

Helmut Eckert aus Schwerte

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