Aus dem Schwerter Rathaus:
Bundesfreiwilligendienst in Kindertagesstätten und in der Jugendpflege

Katja Amblank-Rohleder (links) und Kirsten Jung freuen sich über die Möglichkeiten, Bundesfreiwillige einzusetzen.
  | Foto: Stadt Schwerte / Ingo Rous
  • Katja Amblank-Rohleder (links) und Kirsten Jung freuen sich über die Möglichkeiten, Bundesfreiwillige einzusetzen.
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Erstmals sind alle sechs städtischen Kindertageseinrichtungen anerkannte Einsatzstellen für den Bundesfreiwilligendienst. Auch in der Jugendpflege der Stadt Schwerte können junge Menschen ein freiwilliges Jahr ableisten. Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat die genannten Einrichtungen als Einsatzstellen anerkannt.

Bislang gab es nur zwei Kindertagesstätten, in denen Freiwillige eingesetzt werden konnten. Dazu gehörte der Kindergarten „Regenbogen“ in Ergste. „Eine Bundesfreiwillige, die ihren Dienst in der Kita in Ergste absolviert hat, wird nun in der gleichen Einrichtung im Rahmen der praxisintegrierten Ausbildung zur Erzieherin ausgebildet“, berichtet Katja Amblank-Rohleder. „Das zeigt doch den positiven Hintergrund auf, der mit diesem Einsatz verbunden ist“. Katja Amblank-Rohleder ist innerhalb der Stadtverwaltung Ansprechpartnerin in dieser Thematik. Eng an ihrer Seite steht das Jugendamt. „In den städtischen Kindertageseinrichtungen bietet der Bundesfreiwilligendienst jedoch auch die Möglichkeit, den Beruf der Erzieher*in und die Arbeit mit Kindern kennenzulernen“, sagt Kirsten Jung, Leiterin der Abteilung Kinder- und Jugendförderung und Tagespflege im Jugendamt der Stadt. Zur Zeit sind sechs der insgesamt sieben Stellen frei.

Die Möglichkeit, einen Bundesfreiwilligendienst abzuleisten, steht allen Frauen und Männern nach Ableistung der Schulpflicht offen. In der Regel wird er nach einem Schulabschluss zur Überbrückung bzw. Berufsorientierung genutzt. Der Bfd dauert zwischen 6 und 18 Monaten. In der Regel wird eine Dauer von 12 Monaten vereinbart. Für den Freiwilligendienst wird ein Taschengeld gezahlt. Zudem werden Sozialversicherungsbeiträge abgeführt. Sofern ein Kindergeldanspruch besteht, besteht dieser auch während des Bfd.

  • 1. Hauswirtschaftliche Tätigkeiten:
  • Mithilfe beim Decken und Abräumen der Tische
  • Mithilfe bei der Wäschepflege
  • Vorbereitung von Mahlzeiten
  • Herrichtung des Schlafbereichs der Kinder
  • Mitverantwortung tragen für Sauberkeit und Ordnung in der Einrichtung und im Außenspielbereich
  • 2. Pädagogischer Bereich
  • Mithilfe beim Begrüßen der Kinder (An- und Auskleiden von Jacken, Mützen, Schuhen etc.)
  • Begleitung der Kinder beim Freispiel in der Gruppe
  • Unterstützung der Gruppenerzieherinnen bei der Tagesplanung und Durchführung der Angebote (Vor- und Nachbereitung von Bastelangeboten etc.)
  • Begleitung der Kinder bei den Mahlzeiten
  • Unterstützung bei der räumlichen Vorbereitung von Förderangeboten (z.B. Würzburger Training, Sprachförderung etc.)
  • Mitgestaltung bei der Durchführung von Festen, Ausflügen und dem Besuch von Einrichtungen und Handwerksbetrieben
  • (Polizei, Feuerwehr Bäckerei, Bauernhof etc.)
  • Unterstützung der Aufsicht (Freispiel im Innen- und Außenbereich)
  • Unterstützung bei der räumlichen Vorbereitung und Durchführung von Elternabenden und Elternversammlungen
  • ergänzende Kraft bei der Alltagsbegleitung von Kita- Kindern

Ansprechpartnerin im Rathaus: Katja Amblank-Rohleder, 02304/104-271, Mail katja.amblank-rohleder(at)stadt-schwerte.de .

Weitere Informationen zum Bundesfreiwilligendienst können der Homepage des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben unter www.bundesfreiwilligendienst.de entnommen werden.

Autor:

Helmut Eckert aus Schwerte

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