AG SCHWERTER FRAUENGRUPPEN erwarten faire Besetzung von öffentlichen Gremien
Das örtliche frauenpolitische Netzwerk
die
ARBEITSGEMEINSCHAFT SCHWERTER
FRAUENGRUPPEN
richtete an den Bürgermeister, Heinrich Böckelühr, die frisch gewählten Schwerter Fraktionen sowie an den Landrat, Michael Makiolla, und die Fraktionen im Kreistag einen frauenpolitischen Appell.
Eine brandaktuelle repräsentative Studie dokumentiert die weibliche Unterrepräsentanz NRW-weit in Gremien öffentlicher Organisationen, wie Aufsichts- bzw. Verwaltungsräten in kommunalen, landeseigenen und teilöffentlichen Unternehmen oder zentralen Gremien von Kammern, Sparkassen.
Die bundesweit einmalige Untersuchung durch Ulf Papenfuß von der Universität Leipzig trägt den Titel:
„Repräsentation von Frauen in wesentlichen Gremien öffentlicher Organisationen in Nordrhein-Westfalen – Eine Bestandsaufnahme“
und wurde im Auftrag des NRW-Emanzipationsministeriums erstellt.
In rund 1500 Gremien in Nordrhein-Westfalen, dabei auch die Gremien der Landesministerien, wurden die Besetzungen unter die Lupe genommen.
Weitere Daten zu den Geschäftsführungen und Vorständen gaben ergänzend Auskunft zur Besetzung der Leitungsorgane in den Organisationen.
http://www.mgepa-nrw.de/ministerium/presse/pressemitteilungsarchiv/pm2014/pm20140516a/index.php
Die Ergebnisse der Studie zeigen folgendes auf:
In den Aufsichtsgremien der Landesunternehmen sind Frauen mit 25,3% vertreten.
Bei kommunalen Unternehmen besteht in den Aufsichtsgremien ein Frauenanteil von 22% (öffentlich-rechtliche: 23,9 %; privatrechtliche: 21,1 %).
Im Vergleich der 15 größten Städte untereinander ergeben sich jedoch zum Teil erhebliche Unterschiede.
Der Frauenanteil in den Verwaltungsräten der Sparkassen beträgt 17,3%.
Bei den Voll-/ bzw. Delegiertenversammlungen der Kammern reichen die Frauenanteile von 15,1% bei den Wirtschaftskammern bis zu 31% bei den Berufskammern.
Bei den Berufskammern umfassen die Kammerversammlungen alle Kammermitglieder, die Frauenanteile in den jeweiligen Berufssparten schlagen sich deshalb in dem Gremium unmittelbar nieder.
In die Kammerversammlungen der Wirtschaftskammern werden die Mitglieder hingegen per Wahl delegiert.
Die gesetzlich in § 12 LGG NRW verankerten Regelungen zur geschlechterparitätischen Besetzung von Gremien werden nicht umgesetzt.
Die Dokumentenanalyse belegt, dass die Bestimmung des § 2 Abs. 3 LGG NRW, die Anwendung des LGG NRW in den Gesellschaftsverträgen konkret festzuschreiben, nur in 26,0 % der Verträge umgesetzt ist.
Zudem zeigen die Befunde in einer zuvor nicht vorliegenden Repräsentativität, dass der Frauenanteil in den operativ verantwortlichen Geschäftsleitungen noch deutlich geringer als in den Aufsichtsgremien ausfällt.
„Durch die Neubesetzung vieler Gremien nach den Wahlen erwartet die AG Frauen“, so Gudrun Körber, „dass zukünftig Geschlechterparität kein Fremdwort für Gremien in Behörden und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung ist.“
Autor:Gudrun Körber aus Schwerte |
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