25. November = Internationaler Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen

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Ganz viele Frauen...und ein Mann haben
heute um 11.00 Uhr zum
"Internationmalen Tag gegen Gewalt",
die Flagge "Nein zu Gewalt an Frauen"
vor dem Rathaus in Schwerte
gehisst.

An diesem alljährlich wiederkehrenden Aktionstag
wird die Öffentlichkeit auf Gewalt gegen Frauen
und auf ihre Verpflichtung zur Bekämpfung dieser
Gewalt aufmerksam gemacht.

Weltweit erleiden etwa 35 Prozent aller Frauen Prügel, Vergewaltigungen, sexuelle Nötigungen oder andere Taten, wie aus einer Studie der Weltgesundheitsorganisation vom Juni letzten Jahres hervorgeht.

Laut der aktuellsten Studie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erlebten 40 Prozent der in Deutschland befragten Frauen körperliche und/oder sexualisierte Gewalt.

Jährlich finden etwa 160.000 Vergewaltigungen oder andere schwere Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung statt.

Nur in etwa 5 Prozent der Fälle wird die Tat angezeigt, das sind 8000 Anzeigen jährlich. Frauen haben ein großes Risiko, durch einen Mann den sie kennen, Opfer von Gewalt
zu werden.

Im Kreis Unna ohne die Stadt Lünen wurden dieses Jahr
bereits 279 Fälle häuslicher Gewalt aktenkundig.

Davon wurden in Schwerte 41 Fälle häuslicher Gewalt angezeigt und in 12 Fällen wurden Wohnungsverweisungen ausgesprochen.
„Somit ist Gewalt an Mädchen und Frauen und ihre Diskriminierung nach wie vor ein aktuelles Thema“, so Schwertes Gleichstellungsbeauftragte Birgit Wippermann.

Die Arbeitsgemeinschaft der Schwerter Frauengruppen beteiligte sich vor dem Schwerter Rathaus an der bundesweiten Fahnenaktion der Menschenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES.

Besonderen Unmut des frauenpolitischen Schwerter Netzwerkes ruft allerdings die Gesetzeslücke des §177 des Strafgesetzbuches hervor.
Zum Beispiel kann es sein, dass die Frau „nein“ sagt, sich versteift und die ganze Zeit über weint. Wenn der Täter aber keine Gewalt anwendet oder ihr nicht mit „gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben“ droht, liegt im (derzeitigen) Rechtssinne keine Vergewaltigung vor. „Diese Gesetzeslücke muss geschlossen werden.“, fordern die engagierten Frauen.

So hat kürzlich Justizminister Heiko Maas bekannt gegeben, dass es eine Reform des Sexualstrafrechtes geben wird.
Der §177 soll geändert und die Schutzlücken geschlossen werden.

Dies ist ein Erfolg vieler engagierter Frauen und Organisationen, die hartnäckig geblieben sind und die Argumente für eine Reform des Sexualstrafrechts immer wieder vorgebracht haben.

Der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) hat in diesem Jahr sehr intensiv daran gearbeitet, die Schutzlücken im Sexualstrafrecht so zu veranschaulichen, dass sie in der Politik gesehen und gehört werden. Der bff hat mit seiner Kampagne „Vergewaltigung verurteilen“ eine breite Öffentlichkeit mit dem Thema erreichen können.

Die Fahnenaktion soll Betroffenen Mut machen, sich an die Mädchen- und Frauenberatungsstelle Telefon: 0 23 03/ 8 22 02, das Frauenhaus Telefon:: 0 23 03/ 77 891 50, beides Einrichtungen des Frauenforums im Kreis Unna oder sich direkt an die Polizei zu wenden.

Vor 12 Jahren trat das Gewaltschutzgesetz in Kraft, danach verweist die Polizei den Täter für zehn Tage aus der Wohnung. Seit letztem Jahr arbeitet ein bundesweites Hilfetelefon, welches rund um die Uhr besetzt ist und auch Frauen mit Handicap vereinfachte Zugänge ermöglicht.

Viele Frauen, die unter körperlicher oder psychischer Gewalt leiden wissen oftmals nicht, wem sie sich anvertrauen sollen.

Deswegen sollte jede und jeder die Nummer des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" kennen - dem einzigen Beratungsangebot in Deutschland, das Tag und Nacht unter der Rufnummer 08000 116 016 und per Online-Beratung auf www.hilfetelefon.de erreichbar ist.
Und zwar vertraulich, kostenfrei und in 15 Sprachen.

Weitere Infos bei Birgit Wippermann unter T.02304-104-691oder gleichstellung@stadt-schwerte.de.

Autor:

Gudrun Körber aus Schwerte

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