Das Schwerter Rathaus teilt mit:
Grundstückseigentümer müssen Überwuchs entfernen
Im Lob- und Beschwerdemanagement der Stadt Schwerte häufen sich wieder Hinweise auf Überwuchs. Immer wieder ragen Büsche und Sträucher von Privatgrundstücken auf öffentliche Flächen.
Die Mitarbeiterinnen erklären den Anrufer*innen dann, dass Grundstückseigentümer*innen verpflichtet sind, für einen entsprechenden Rückschnitt zu sorgen. Die Eingaben der Bürger*innen werden an die Stadtentwässerung Schwerte GmbH (SEG) zur Prüfung und weiteren Bearbeitung weitergeleitet und vom Lob- und Beschwerdemanagement bis zum Abschluss der erforderlichen Pflegearbeiten begleitet.
Von daher bittet die Stadt Schwerte alle Grundstückseigentümer*innen, regelmäßige Kontrollen ihrer Hecken und Sträucher vorzunehmen und diese, sollten sie auf Straßen und Wege ragen, zurückzuschneiden. "So sparen sie sich Ärger und der SEG und der Stadt Schwerte einen hohen Verwaltungsaufwand."
Stellt die SEG eine Einengung durch Überwuchs fest, folgt eine Aufforderung für die Grundstückseigentümer*innen, den Zustand der Wege und Straßen verkehrssicher zu gestalten. Die SEG kontrolliert die Einhaltung. Bei Zuwiderhandlungen kann daraufhin die Stadt Schwerte im weiteren Verlauf Bußgelder erheben. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Grundstückseigentümer*innen haften.
Zuständig für Hinweise auf Überwuchs ist: Stadtentwässerung Schwerte,
Thomas Kaczynski, Tel. 02304/259219, kaczynski(at)stadtentwaesserung-schwerte.de
Ein Flyer der für den Überwuchs zuständigen SEG informiert darüber, wann und wie Grundstückseigentümer ihren Überwuchs entfernen müssen. Dieser ist unter folgendem Link im Internet abrufbar: http://stadt.schwerte.de/fileadmin/download/publikationen/70/70_Flyer_Rueckschnitt.pdf
Autor:Helmut Eckert aus Schwerte |
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