Störender Überwuchs: Eigentümer sind in der Pflicht
Mit einem neuen Informationsblatt informiert die Stadt Schwerte ab sofort Schwerter Bürgerinnen und Bürger. Es geht um die Problematik des so genannten Überwuchses, der von Privatgrundstücken auf öffentliche Flächen hinüber wächst. Das führt immer wieder zur Beschwerden und Anrufen im Rathaus. Aber in erster Linie ist bei so genanntem "Überwuchs" nicht die Stadt, sondern der Grundstückseigentümer oder die Grundstückseigentümerin in der Pflicht, um den Missstand zu beseitigen, wenn dadurch...