Stadt weist auf Anmeldung von Osterfeuern hin

Osterfeuer müssen angemeldet werden. | Foto: Archiv/Eckert
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Trotz der noch jungen Jahreszeit macht die Schwerter Stadtverwaltung schon jetzt auf die Anzeigepflicht von Osterfeuern nach der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Schwerte hin, denn das Osterfest wird wieder schneller vor der Tür stehen, als man denkt.

Und so ist das Abbrennen von Osterfeuern spätestens zwei Wochen vor Gründonnerstag vom Veranstalter schriftlich beim städtischen „Bereich Ordnung“ anzuzeigen. Dabei hat die Anzeige Daten wie Datum, Ort und Dauer des Osterfeuers sowie Art und Menge des Brennmaterials, Name und Anschrift der Veranstalter sowie eines Ansprechpartners, Name, Anschrift und Mobiltelefonnummer einer volljährigen, während der Veranstaltung ständig erreichbaren Aufsichtsperson, und die Anzahl der Essens- und Getränkestände zu enthalten. Von der Anzeigenpflicht ausgenommen sind Osterfeuer örtlicher Glaubensgemeinschaften im Rahmen liturgischer Veranstaltungen.

In diesem Jahr ist der Anmeldschluss für Osterfeuer der 10. März 2016 (Donnerstag).

Osterfeuer sind ausschließlich möglich am 24. März (Gründonnerstag), sowie vom 26. März (Ostersamstag) bis 28. März (Ostermontag), jeweils in der Zeit von 18 Uhr bis 24 Uhr.

Vor den Feiertagen werden alle Osterfeuerstandorte wieder von der Stadtverwaltung besucht, vor allem, um die notwendigen Abstände zu Wohngebäuden, Waldflächen, fließenden oder stehenden Gewässern, Autobahnen oder auch Eisenbahnlinien zu kontrollieren.

Ansprechpartner in Sachen Osterfeueranzeige ist Uwe Klomfaß vom „Bereich Ordnung“, Tel. 02304 104358, E-Mail: uwe.klomfass@stadt-schwerte.de. Anzeigenvordrucke für die Anmeldung von Osterfeuern sind ab sofort bei ihm erhältlich, können von dort angefordert oder aus dem Internet herunter geladen werden.

Autor:

Helmut Eckert aus Schwerte

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