Nicht auf einem Schutzstreifen halten
Rücksicht nehmen auf Radfahrer
Manchmal geht es gesittet zu an den Ampeln in Schwerte, an denen ein Schutzstreifen für Fahrradfahrer aufgebracht ist. Dann stehen Autos und Fahrräder ganz im Sinne der Straßenverkehrsordnung nebeneinander. Leider ist das nicht immer der Fall – wenn zum Beispiel Autofahrer vor einer roten Ampel halten müssen und dabei den Schutzstreifen blockieren. Das ist ein klarer Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung, der zu häufig an der Tagesordnung ist.
Und so häufen sich beim Ordnungsamt der Stadt Schwerte die Beschwerden svon Radfahrern über rücksichtslose Autofahrer. Immer wieder erleben sie diese Situationen zum Beispiel an der Kreuzung Bethunestraße/Wittekindstraße. Weil dort in Fahrtrichtung Norden Linksabbieger und Rechtsabbieger nicht nebeneinander passen, bleiben Letztere genau wie die Geradeausfahrer auf dem Schutzstreifen stehen. Und genau das sieht die Straßenverkehrsordnung so nicht vor - es ist nicht erlaubt.
Nur bei Bedarf befahrbar
Autofahrer dürfen den Schutzstreifen, der durch eine gestrichelte Linie gekennzeichnet ist, nur bei Bedarf und unter Beachtung des vorfahrthabenden Radverkehrs befahren, beispielsweise, wenn das Ausweichen an den Rand der Fahrbahn durch den Gegenverkehr nötig wird. Um einen Schulterblick kommt man dabei nicht herum. Das Halten auf einem Schutzstreifen ist ebenso wenig erlaubt wie auf der Aufstellfläche davor, auch wenn durch die gestrichelte Linie der Schutzstreifen ein Teil der Fahrbahn ist – im Gegensatz zu einem Radfahrstreifen, der durch eine durchgezogene Linie von der Fahrbahn abgegrenzt wird und somit kein Teil davon ist. Autos dürfen auf einem solchen Streifen weder fahren noch halten. Ausnahme ist der Weg zu einem Parkplatz, der anders als über den Radweg nicht erreicht werden kann.
„Wir können nur an die Vernunft und die Einsicht von Autofahrerinnen und Autofahrern appellieren, nicht auf einem Schutzstreifen zu halten, erst recht nicht vor einer roten Ampel“, so Jenny Golombek, Leiterin des Ordnungsamtes. Zuständig für die Überwachung dieser Verkehrsverstöße ist die Polizei, da es sich um Kontrollen des fließenden Verkehrs handelt. „Wir sind aber im Rahmen unserer Ordnungspartnerschaft im ständigen Austausch mit der Polizei“, erklärt Golombek.
Autor:Helmut Eckert aus Schwerte |
1 Kommentar
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.