Heimatverein Herrlichkeit Ossenberg
Maskenpflicht auf dem Ossenberger Wochenmarkt

Der Heimatverein Herrlichkeit weist ausdrücklich darauf hin, dass zur Eindämmung der Corona-Pandemie Kunden und Händler auf dem Ossenberger Wochenmarkt samstags von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr nach einer Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen eine Gesichtsmaske tragen müssen, wobei die Maske zwingend Mund und Nase bedecken muss. Namhafte Politiker haben bereits eindrucksvoll gezeigt, wie man es nicht machen soll, und sollten nicht als Vorbild dienen.

Ausnahmen gelten für Kinder bis zum Schuleintritt und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Mund-Nase-Bedeckung tragen können.

Da Masken derzeit nicht immer und überall erhältlich sind, können Mund und Nase alternativ aber auch zum Beispiel mit einem Schal bedeckt werden. Mit der Maskenpflicht ist nach Expertenmeinung zwar nicht unbedingt ein Selbstschutz gegeben, aber es wird zumindest verhindert, dass das Corona-Virus auf andere übertragen wird.

Trotzdem ist es weiterhin zwingend erforderlich, den Mindestabstand von 1,5 Metern oder besser zwei Metern zu anderen Personen einzuhalten.

Autor:

Ulrich Glanz aus Rheinberg

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