Klarstellung der Stadt Rheinberg
Irreführende Kontaktaufnahme im Namen der Stadt Rheinberg

Im Zweifelsfall wendet man sich am besten an die Polizei. | Foto: polizei
  • Im Zweifelsfall wendet man sich am besten an die Polizei.
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Wie die Stadt Rheinberg informiert, ist in den vergangenen Wochen die Stadtverwaltung mehrmals von älteren Bürgern davon in Kenntnis gesetzt worden, dass angeblich städtische Mitarbeiter/innen telefonisch Kontakt zu ihnen aufgenommen hätten, um über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen im Haushalt der Angerufenen zu informieren.

Die Stadt Rheinberg weist eindringlich darauf hin, dass keine städtischen Mitarbeiter/innen mit diesem Auftrag unterwegs sind! Sie appelliert an ihre Einwohner:

• Wenn Sie unsicher sind, ob Sie von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern der Stadtverwaltung informiert worden sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit der Stadtverwaltung Rheinberg auf (Zentrale: Telefon 02843/171-0).

• Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Außendienst tätig sind, können einen Dienstausweis vorzeigen. Lassen Sie sich diesen Ausweis zeigen.

• Lassen Sie ungebetene Personen nicht in Ihre Wohnung.

• Informieren Sie im Zweifelsfall immer die Polizei.

Bei Interesse an einer Beratung über Vorsorgevollmachten und Patienten- sowie Betreuungsverfügungen bietet die Stadt Rheinberg an, telefonisch einen Beratungstermin mit dem Kreis Wesel, Herrn Feist, Tel. 0281/207-2448, zu vereinbaren. Es werden durch den Kreis Wesel auch Beratungen in Rheinberg angeboten. Sollte es weitere Fragen geben, kann jederzeit das Sachgebiet Soziales und Integration (Tel. 02843/171-342, Herr Tomberg) oder das Projekt Nachbarschaftskoordination der LAG Niederrhein (Tel. 02843/171-321, Herr Cziudej) kontaktiert werden.

Autor:

Lokalkompass Moers aus Moers

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