Umstrittenes Gesetz verabschiedet
Am Ostermontag beginnt in Deutschland ein neues Cannabis-Zeitalter - hurra, oje oder schauen wir mal? Wie positionieren sich die LKler?

Foto: Pixabay

Nach dem Bundestag hat nun heute die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach vorangetriebene Gesetzesvorlage zur Teil-Legalisierung von Cannabis auch den Bundesrat passiert und erlangt damit ab dem 1.April 2024, ab Ostermontag, gültigen Gesetzescharakter. Der NDR hat Fragen und Informationen zum Gesetz übersichtlich aufgedröselt, so dass ich hier diese Übersicht dokumentiere:

"Cannabis: Was bedeutet die Teil-Legalisierung in Deutschland?
Besitz und Anbau von Cannabis werden in Deutschland zum 1. April mit Vorgaben legal. Nachdem der Bundestag dem entsprechenden Gesetz bereits zugestimmt hatte, hat nun auch der Bundesrat das umstrittene Vorhaben gebilligt. Das Gesetz sieht vor, dass Konsumenten Cannabis künftig über nicht-kommerzielle Anbauvereinigungen beziehen können. Außerdem soll der Besitz und Konsum für Erwachsene mit Einschränkungen straffrei sein. Der Verkauf der Droge an Heranwachsende wird härter bestraft.

Warum wird Cannabis zum Teil legalisiert?
Die Ampel-Koalition will mit der Teillegalisierung den unkontrollierten Handel und Konsum über den Schwarzmarkt und damit die organisierte Kriminalität eindämmen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will zudem den Jugendschutz erhöhen - die Politik der letzten zehn Jahre sei gescheitert. Lauterbach verweist auf eine Verdopplung des Konsums bei Kindern und Jugendlichen sowie eine Verdopplung der Zahl der Drogentoten. "So konnte es nicht weitergehen. Ich war jahrelang auch gegen eine Cannabis-Legalisierung, aber die Studienlage zeigt, wir brauchen hier ein neues Angebot".

Eigenbedarf und Eigenanbau: Welche Regelungen gelten?
Cannabis wird im Betäubungsmittelgesetz von der Liste der verbotenen Substanzen gestrichen.
Erwachsene dürfen künftig bis zu 25 Gramm Cannabis in der Öffentlichkeit bei sich haben.
Zu Hause sind der Besitz von bis zu 50 Gramm sowie bis zu drei weiblichen blühenden Pflanzen pro erwachsener Person erlaubt.
Überschreitungen von 5 Gramm (unterwegs) bzw. 10 Gramm (zu Hause) werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Auf den Besitz größerer Mengen steht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe.
Erwachsene dürfen Cannabissamen für den privaten Eigenanbau aus EU-Mitgliedsstaaten einführen oder online bestellen.

Wo können Konsumenten legal Cannabis erhalten?
Neben dem privaten Anbau ist die Abgabe vorerst nur über nicht gewinnorientierte Anbauvereinigungen oder Cannabis-Clubs möglich.
Die Clubs dürfen maximal 50 Gramm Cannabis im Monat pro Mitglied zum Eigenkonsum abgeben.
Das Mindestalter für eine Mitgliedschaft ist 18 Jahre, maximal sind 500 Mitglieder pro Club erlaubt, ihr Wohnort muss in Deutschland sein.
Sind Mitglieder unter 21 Jahre alt, bekommen sie höchstens 30 Gramm pro Monat, das Cannabis darf einen THC-Gehalt von zehn Prozent nicht überschreiten.
Die Clubs müssen Jugendschutz-, Sucht- und Präventionsbeauftragte benennen und dürfen keine Werbung machen. Zudem müssen sie einen Mindestabstand von 100 Metern zu Schulen und anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie zu Spielplätzen einhalten.
Eine Mitgliedschaft in mehreren Vereinen ist verboten.
Der Konsum von Cannabis in den Anbauvereinigungen ist nicht erlaubt.

Wie sollen Minderjährige geschützt werden?
Erwerb, Besitz und Anbau von Cannabis bleiben für Minderjährige verboten, werden aber nicht strafrechtlich verfolgt. Die Weitergabe von Cannabis an Minderjährige bleibt strafbar. Werden Jugendliche mit Cannabis erwischt, muss die Polizei die Eltern informieren und in schwierigen Fällen die Jugendämter einschalten. Minderjährigen Cannabis-Konsumenten soll die Teilnahme an Interventions- und Präventionsprogrammen angeboten werden. Das Bundesgesundheitsministerium hat eine Aufklärungskampagne für diese Zielgruppe gestartet.

Ist Kiffen in der Öffentlichkeit künftig erlaubt?
Rund um Schulen, Kitas, Spielplätze und öffentliche Sportstätten ist der Cannabis-Konsum in einem Radius von 100 Metern verboten. In Fußgängerzonen darf laut Gesetz zwischen 7 und 20 Uhr nicht gekifft werden.

Bleibt Dealen strafbar?
Dealen mit Cannabis bleibt strafbar, auch für Minderjährige. Zum Schutz Minderjähriger werden einige Strafen verschärft. So wird etwa die Abgabe von Cannabis an Minderjährige mit mindestens zwei Jahren Freiheitsstrafe statt bisher einem Jahr geahndet.

Wie wird Cannabis-Konsum im Straßenverkehr geahndet?
Das Bundesverkehrsministerium soll zeitnah einen Grenzwert für den Cannabis-Wirkstoff THC vorschlagen, um eine Regelung wie bei der 0,5-Promille-Grenze bei Alkohol festzulegen. Bisher gilt ein striktes Verbot, unter dem Einfluss von Cannabis Auto oder Motorrad zu fahren. Es drohen mindestens 500 Euro Bußgeld, ein monatelanges Fahrverbot, zwei Punkte in Flensburg und - im schlimmsten Fall - der Entzug der Fahrerlaubnis.

Ist auch ein kommerzieller Handel geplant?
Ja, die Bundesregierung will dies aber erst in einer zweiten Stufe und über ein weiteres Gesetz regeln, das derzeit vorbereitet wird. Geplant ist, den Verkauf in Apotheken oder staatlich lizenzierten Geschäften in Modellregionen zu erproben. Welche Regionen dafür ausgewählt werden, steht noch nicht fest. Die Projekte sollen wissenschaftlich begleitet und auf fünf Jahre befristet sein.

Welche Gesetze gelten bislang in Deutschland?
Im Gegensatz zu legalen Suchtstoffen wie Tabak und Alkohol gilt Cannabis in Deutschland bislang als illegale Substanz, die neben Drogen wie etwa Heroin und MDMA ("Ecstasy") unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fällt. Somit ist jeglicher Besitz von Cannabis und Cannabisprodukten (Haschisch, Marihuana) aktuell noch strafbar. Bei einer geringen Menge, die zum Eigengebrauch bestimmt ist, kann die Staatsanwaltschaft von einer Strafverfolgung absehen. Die Grenzen, bis zu wie viel Gramm eine Menge als gering eingestuft wird, variieren je nach Bundesland.

Was gilt für frühere Verurteilungen und laufende Verfahren?
Frühere Verurteilungen wegen Besitzes oder Eigenanbaus bis 25 Gramm oder maximal drei Pflanzen können auf Antrag aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Entsprechende laufende Straf- und Ermittlungsverfahren werden beendet.

Worum ist das Gesetz so in der Kritik?
Der Widerstand gegen das Gesetz war parteiübergreifend groß. Die Union etwa verwies auf zahlreiche Gesundheitsgefahren, darunter psychische Erkrankungen. Ähnliche Warnungen kamen aus der Ärzteschaft, etwa von Verbänden der Kinder- und Jugendmediziner. Sie verweisen darauf, dass Cannabiskonsum besonders für Jugendliche und junge Erwachsene gefährlich sei, da sich deren Gehirn noch bis zu einem Alter von 25 Jahren verändere.

Mehrere Landesjustizminister, auch von SPD und Grünen, befürchten eine Überforderung der Justiz. Die Bundesländer müssen die neuen Regeln umsetzen, ihre Einhaltung kontrollieren und die Amnestie für Cannabis-Vergehen umsetzen. Das bedeutet einen erheblichen Zeit- und Personalaufwand für die Gerichte. Auch die Gewerkschaft der Polizei (GdP) befürchtet eine starke Mehrbelastung.

Was genau ist Cannabis?
Cannabis ist die lateinische Bezeichnung für die Hanfpflanze, die seit Jahrtausenden als Rohstoff genutzt wird. Aus den weiblichen Pflanzen lassen sich Rauschmittel gewinnen - Marihuana aus getrockneten Pflanzenteilen (meist Blüten), Haschisch und Haschisch-Öl aus dem extrahierten Harz der weiblichen Blüten. Für die berauschende Wirkung ist das THC (Tetrahydrocannabinol) verantwortlich.

Wie wirkt THC?
THC beeinflusst das zentrale Nervensystem. In kleinen Dosen kann es Euphorie, Angstverlust, Beruhigung und Schläfrigkeit auslösen und wird daher häufig mit der Wirkung von Alkohol verglichen. THC kann aber auch Übelkeit und Brechreiz unterdrücken. Erklärt wird die Wirkung damit, dass das pflanzliche THC die körpereigenen Cannabis-Rezeptoren aus der Balance bringt. Der menschliche Körper verfügt über ein eigenes Cannabis-System (Endocannabinoide), das Teil des Nervensystems ist und sehr viele Körperfunktionen mitregelt.

Wie wird Cannabis in der Medizin eingesetzt?
Seit 2017 ist der Einsatz von Cannabis als Medizin in begründeten Einzelfällen zulässig. Mit den Cannabis-Arzneien, die auf Rezept erhältlich sind, werden seither vor allem Schmerzen behandelt. Wirkstoffgehalt und Zusammensetzung werden regelmäßig kontrolliert. Die bereits bestehenden Regelungen zu Medizinal-Cannabis sollen nach Verabschiedung des neuen Gesetzes im Wesentlichen inhaltlich unverändert bleiben.

Wie gefährlich ist Cannabis-Konsum?
Langfristiger Cannabis-Konsum ist Experten zufolge mit seelischen, sozialen und körperlichen Risiken verbunden. Nach heutigem Kenntnisstand geht man aber davon aus, dass gravierende Hirnschäden, wie sie von Alkohol bekannt sind, nicht verursacht werden. Diverse Studien liefern jedoch Hinweise für einen Zusammenhang zwischen regelmäßigem Cannabis-Konsum und Psychosen, demnach steigt das Risiko bei hochpotentem Cannabis (THC-Gehalt über 10 Prozent) deutlich an. Die Gefahr, dass sich Cannabis als "Einstiegsdroge" etabliert, wurde lange kontrovers diskutiert. Laut Deutscher Suchthilfe (DHS) steigt jedoch nur ein geringer Anteil der Cannabis-Konsumenten langfristig auf härtere Drogen um."

Quelle: https://www.ndr.de/ratgeber/verbraucher/Cannabis-Was-bedeutet-die-Teil-Legalisierung-in-Deutschland,cannabisfaq100.html

Autor:

Helmut Feldhaus aus Rheinberg

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