Stadt Rheinberg appelliert an Hundebesitzer
Vergessen, den Hund anzumelden?

Die Stadt Rheinberg bittet Hundebesitzer, ihre Vierbeiner anzumelden. Ansonsten drohen Strafen. Foto: privat
  • Die Stadt Rheinberg bittet Hundebesitzer, ihre Vierbeiner anzumelden. Ansonsten drohen Strafen. Foto: privat
  • hochgeladen von Anastasia Borstnik

Die Stadt Rheinberg appelliert an alle Rheinberger Hundehalter, dass sie ihre Vierbeiner anmelden sollen.

Leider kommt es immer wieder vor, dass Hundebesitzer „vergessen“, ihre Vierbeiner bei der Stadt zur Hundesteuer anzumelden. Im Sinne der Steuergerechtigkeit und der Gleichbehandlung aller Bürger sollte in diesem Jahr eine erneute Hundebestandsaufnahme durchgeführt werden. Wegen der immer noch andauernden Pandemiesituation wird zum gegenwärtigen Zeitpunkt darauf verzichtet.

Hundesteuerpflicht und Anmeldepflicht

Der Stadt ist bewusst, dass Hunde gerade in der jetzigen Zeit, die so bedrückend ist und teilweise zur Einsamkeit führt, eine besondere Bereicherung des Lebens bedeuten. Dennoch: Neben der Haltung und Erziehung ist auch der Hundesteuerpflicht und der dazu gehörenden Anmeldepflicht nachzukommen.

Bis 30. April anmelden

Die Stadt appelliert daher an jeden Rheinberger Hundehalter, der es bisher versäumt hat seinen Hund oder seine Hunde anzumelden, dies bis zum 30. April nachzuholen. Nachmeldungen, die bis dahin eingegangen sind, werden ohne weitere Maßnahmen entgegengenommen. Hundehalter, die diesen Termin nicht einhalten, können bis zu vier Jahre rückwirkend veranlagt und mit einem Bußgeld belegt werden. Die Stadt weist darauf hin, dass die förmliche Hundebestandsaufnahme nur aufgeschoben wurde und nachgeholt wird. Die Anmeldung zur Hundesteuer kann schriftlich per Vordruck oder als Online-Anmeldung erfolgen. Beides finden Sie unter https://www.rheinberg.de/de/dienstleistungen/hundesteuer.

Grundsätzliches zur Hundehaltung

Grundsätzlich sind neu angeschaffte Hunde innerhalb von zwei Wochen zur Hundesteuer anzumelden. Hunde, die wegen ihrer Rasse oder ihrer Größe der Anzeige- oder Erlaubnispflicht nach dem Landeshundegesetz unterliegen, sind zusätzlich beim Fachbereich Sicherheit und Ordnung anzumelden. Alle Angaben hierzu sind unter https://www.rheinberg.de/de/dienstleistungen/ordnungsbehoerdliche-anmeldung-von-hunden/ zu finden.

Autor:

Lokalkompass Moers aus Moers

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

27 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.