Die Freude an der Arbeit als Bürgerreporter ist mit dem DSGVO vorbei. Was bleibt übrig?
Das EU-Datenschutzrecht DSGVO tritt am 25. Mai in Kraft. Für Bürgerreporter und alle anderen Hobbyfotografen ist es bei einer Publikation von Veranstaltungen, wo Menschen erkennbar fotografiert worden sind, ohne ihre Einwilligung verboten, die Fotos zu veröffentlichen. Bestimmte Rechtanwälte und Firmen machen davon ihre Arbeit, nachzuforschen, ob fotografierte Personen in Veröffentlichungen ihre Einwilligung dafür gegeben haben. Wenn nicht, bekommt der Fotograf eine Abmahnung, womit sie viel Geld verdienen. Das wollen wir vermeiden!
Ich hoffe, dass die Leitung von Lokalkompass ihren Bürgerreportern hierüber noch genau informiert.
Mit der Inkrafttretung dieses Gesetztes bleiben nur Themen, wobei keine Menschen bezogen sind, übrig. Heute taumelten in meinem Garten über dem Rasen Schwärme Rosenkäfer. Die Weibchen haben ihre Eier in der Erde abgelagert und verlassen die Tiefe. Einige späte Käfer erschienen noch zum Paaren.
Reizend nicht wahr? Für mich dieses Mal ja, aber nicht lange mehr.
Aus den Eiern in der Erde werden Larven schlüpfen, die Graswurzeln fressen und weiß und dick werden. Den muss den Kampf angesagt werden.
Und wenn man Objekte fotografieren will, wobei Menschen sind, dann müssen sie unverkennbar bleiben, wie auf dem Marktplatz in Gennep.
Autor:Eelco Hekster aus Kranenburg |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.