Klage gegen Windpark Den Tol - eine Pressemitteilung
Die NABU-Naturschutzstation Niederrhein hat beim niederländischen Obersten Verwaltungsgericht "Raad van State" Einspruch gegen den Beschluss des Rates der Gemeinde Oude IJsselstreek eingelegt, der das Aufstellen von zehn Windrädern am Nordrand des Naturschutzgebietes Hetter erlaubt. Die Klage wird vom NABU-Landesverband Nordrhein-Westfalen, dem NABU-Kreisverband Kleve sowie der Nordrhein-Westfälischen Ornithologen-Gesellschaft (NWO) unterstützt.
Die Naturschützer halten den Plan für den Windpark Den Tol für rechtswidrig, da das europäische Naturschutzrecht missachtet wird. Vier der zehn Windräder sollen in unmittelbarer Nähe des Naturschutzgebietes "Hetter - Millinger Bruch" in einem Abstand von weniger als 300 Meter errichtet werden. Die Hetter ist ein wichtiges Brutgebiet für Wiesenvögel, für die Uferschnepfe sogar das wichtigste Gebiet von ganz Nordrhein-Westfalen.
"In der Hetter sind die Zahlen der brütenden Uferschnepfen in den letzten Jahren stabil. Dies ist nicht zuletzt dem LIFE-Projekt zu verdanken, im Zuge dessen das Naturschutzgebiet gezielt für die Bedürfnisse der Wiesenvögel optimiert wurde. Durch den Windpark ist der Bestand der Uferschnepfe nun erneut ernsthaft bedroht!", erklärt Dr. Joachim Weiss, Vorsitzender der Nordrhein-Westfälischen Ornithologen-Gesellschaft.
Zum Schutz von Wiesenvögeln sieht das vom Land NRW aufgestellte Maßnahmenkonzept für das gesamte EU-Vogelschutzgebiet, darunter auch für die Hetter, für den Bau von Windrädern einen Abstand von mindestens 1.000 Metern vor. Dies basiert auf wissenschaftlichen Untersuchungen. "Die Stadt Emmerich hat 2013 beschlossen, diesen Abstand beim Bau eines Windparks einzuhalten. Es ist absurd, dass die angrenzende niederländische Gemeinde Oude IJsselstreek nun erlauben will, dass Windräder direkt in der Nähe des Vogelgebietes errichtet werden", so Volkhard Wille, 1. Vorsitzender der NABU-Naturschutzstation Niederrhein.
Der Kreis Kleve und das Land Nordrhein-Westfalen haben ebenfalls schriftlich die Einhaltung der europäischen Richtlinien angemahnt. "Der Vogel- und Naturschutz muss an beiden Seiten der Grenze beachtet werden - es wäre widersinnig, wenn europäische Gesetze in Mitgliedsstaaten unterschiedlich beachtet und ausgelegt werden", so Josef Tumbrinck, Vorsitzender vom NABU-Landesverband.
In den letzten Jahren wurden von der Europäischen Union und dem Land Nordrhein-Westfalen mehrere Millionen Euro für den Wiesenvogelschutz in der Hetter investiert. Dieses Geld wäre durch die Planung des Windparks in unmittelbarer Nähe zum Fenster hinausgeworfen. Wiesenvögel bevorzugen nämlich offene Landschaften. Windräder sind aber ernsthafte Störungen und für sie lebensbedrohlich.
Die Naturschützer begründen ihre Klage mit dem geltenden Schutz durch die EU-Vogelschutzrichtlinie. Es ist ein Novum, dass eine deutsche Organisation beim "Raad van State" eine Klage gegen eine niederländische Behörde erhebt. Die Naturschützer haben diesen Schritt genau überlegt und sind davon überzeugt, dass der "Raad van State" diesen Flächennutzungsplan für ungültig erklären wird.
"Die europäische Vogelrichtlinie verpflichtet Behörden dazu, alles zu tun, um den Bestand der Vogelarten zu erhalten und, wo dies nicht gelingt, Maßnahmen zu ergreifen, um den Bestand einer bedrohten Vogelart zu gewährleisten Daher darf dieser Windpark nicht gebaut werden!" so Monika Hertel, Vorsitzende vom NABU-Kreisverband.
Als Umweltorganisation ist der NABU generell für die Energiewende mit alternativen Energiequellen. Aber Windräder in der Nähe eines sehr wichtigen Schutzgebietes für Wiesenvögel sind inakzeptabel.
Das beigefügtes Bild zeigt eine Uferschnepfe in der Hetter.
Autor:Eelco Hekster aus Kranenburg |
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