Kranenburg: Unterrichtung der Öffentlichkeit zu dem Bebauungsplan Nr. 64 - Feuerwehr -
Der Rat hat in seiner Sitzung am 14.03.2024 die Aufstellung, sowie die Unterrichtung der Öffentlichkeit zu dem Bebauungsplan Nr. 64 - Feuerwehr - beschlossen.
Die Bekanntmachung steht Ihnen als nicht barrierefreie PDF-Datei zur Verfügung, hier klicken
Auszug aus - Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 64 „Feuerwehrgerätehaus“ Vorentwurf
Anlass und Ziel der Planung
Der derzeitige Standort der Feuerwehr an der Tiggestraße genügt in feuerwehrtechnischer und energetischer Hinsicht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Aus diesem Grunde sieht der Brandschutzbedarfsplan der Gemeinde Kranenburg die Neuerrichtung eines neuen Feuerwehrdepots mit mindestens 6 Hallenplätzen und ergänzender Infrastruktur vor. Der bisherige Standort der Feuerwehr ist jedoch aufgrund fehlender räumlicher Kapazitäten nicht geeignet einen entsprechenden Neubau aufzunehmen.
Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Kranenburg auf Grundlage des Brandschutzbedarfsplanes verschiedene Standorte im Hinblick auf die dort formulierten Anforderungen geprüft.
Im Ergebnis wurde festgestellt, dass das vorliegende Plangebiet östlich der Straße „Großer Haag” die Anforderungen des Brandschutzbedarfsplanes am besten erfüllt und somit als Standort des neuen Feuerwehrgerätehauses entwickelt werden soll.
Da das Plangebiet derzeit dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen ist, wird die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans erforderlich, um die planungsrechtlichen Grundlagen für die Errichtung des geplanten Feuerwehrgerätehauses zu schaffen. Da auch die Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Kranenburg der Planung entgegenstehen, erfolgt eine Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB.
Autor:Günter van Meegen aus Bedburg-Hau |
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