In Kalkar gilt: Bürger müssen Gehweg an ihrem Grundstück sauber und schneefrei halten
Die Stadt Kalkar führt die Reinigung (auch Winterwartung) der dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Straßen, Wege und Plätze (öffentliche Straßen) innerhalb der geschlossenen Ortslagen durch, soweit die Reinigung nicht den Grundstückeigentümern übertragen ist. Die Einteilung der Straßen ist dem zur Straßenreinigungs- und Gebührensatzung gehörigen Straßenverzeichnis zu entnehmen.
Der Rat der Stadt Kalkar hat in seiner Sitzung am 14. November 2013 neben einer Anpassung der Gebühren auch einige Änderungen beschlossen, die sich klarstellend auf die Winterwartungsregelungen in der Stadt Kalkar auswirken und seit dem 1. Dezember 2013 in Kraft getreten sind.
Die Reinigung der Gehwege ist bekanntlich komplett auf die Eigentümer der an sie angrenzenden und durch sie erschlossenen Grundstücke übertragen.
Die Übertragung der Reinigung bedeutet, dass jeder Eigentümer dafür verantwortlich ist, dass auf dem Gehweg vor seinem Grundstück Kehricht und sonstigen Unrat unverzüglich entfernt wird. Im Winter hat er dafür Sorge zu tragen, dass der Gehweg von Schnee und Eis freigehalten wird.
Wo kein Gehweg vorhanden ist, ist beidseitig ein Streifen von 1 Meter Breite ab begehbarem Straßenrand (eine sog. “Gehbahn“) von Eis und Schnee freizuhalten. Bei Straßen mit nur einem Gehweg ist die andere Straßenseite nicht zu räumen, weil dann für Fußgänger eine Nutzungspflicht des Gehweges besteht. Separate Fußwege, durch die keine Grundstücke erschlossen werden (sog. „Verbindungswege“), sind von der Winterwartung ausgenommen.
Autor:Lokalkompass Kleve aus Kleve |
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