Porwol stellt Strafanzeigen gegen die Stadt
Kriegermahl in Kalkar im Fokus
Schon lange ist das Kriegerdenkmal in Kalkar ein Dorn im Auge von Wilfried Porwol. Der Klever Künstler hat in den vergangenen Jahren immer wieder das Mahnmal farblich angesprüht und damit seinen Unmut kundgetan.
Nun geht Porwol noch einen Schritt weiter und hat am 12. Oktober Strafanzeige gegen die Stadt Kalkar gestellt wegen Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda in Form des NS-Kriegerdenkmals mit Hitlerzitat. In seiner Ausführung heißt es: "In einer öffentlichen Parkanlage (Gemarkung Kalkar, Flur 7, Flurstück 258) befindet sich das nationalsozialistische Kriegerdenkmal von 1936 als Eigentum der Stadt Kalkar. Mit Reichsadler auf einem Schwert hockend war es ursprünglich gewidmet „UNSEREN HELDEN“ 1914 – 1918, wobei die Jahreszahlen durch ein „eisernes“ Kreuz verbunden wurden. Im Jahre 1983 ließ die Stadt Kalkar dieses kriegsverherrlichende NS-Denkmal erweitern durch die Jahreszahlen 1939 und 1945, ebenfalls mit einem eisernen Kreuz verbunden. Eine skandalöse und meines Erachtens auch strafbare Glorifizierung des rassistischen Vernichtungskrieges der deutschen Wehrmacht. Auf der Rückseite befindet sich die eingemeißelte Inschrift: „Mögen Jahrtausende vergehen, man wird nie von Heldentum reden können, ohne des deutschen Soldaten im Weltkrieg zu gedenken“.
Der bisherige Verlauf
Am 27. Juli 2019 hat Porwol erstmals das Kriegerdenkmal mit Farben umgestaltet. Kurz darauf wurde dies wieder beseitigt. Es folgten weitere Umgestaltungen am 9. und 13. Mai, woraufhin das Mahl mit einer Antigraffity Beschichtung versehen worden ist.
Bei der Stadt Kalkar ist bis zum Redaktionsschluss noch keine Meldung eingegangen. "Für uns ist das Verhalten nicht ganz nachvollziehbar. Wir haben in der letzten Zeit einiges unternommen wie die Aufstellung von Informationstafeln, Projekten in den Schulen oder ähnlichen. Wir müssen nun abwarten, was genau in der Strafanzeige steht und dies dann prüfen", erklärt Stadtsprecher Harald Münzner.
Autor:Tim Tripp aus Kleve |
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