Kalkar: Hauptschöffinnen und -schöffen sowie Jugendschöffinnen und -schöffen gesucht

Die Stadt Kalkar ist aufgefordert, für die Wahl der Hauptschöffinnen und -schöffen sowie Jugendschöffinnen und -schöffen für die Amtszeit vom 1. Januar 2024 bis 31. Dezember 2028 (5 Jahre) Vorschläge zu unterbreiten.

Schöffinnen und Schöffen unterstützen ehrenamtlich die Richterinnen und Richter an Amts- und Landgerichten. Für Kalkar werden insgesamt sechs Personen gesucht, die am Amts- und Landgericht Kleve als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen. Schöffinnen und Schöffen am Amts- bzw. Landgericht verhandeln und entscheiden gleichberechtigt mit Berufsrichterinnen und Berufsrichtern in Strafgerichtsverfahren über die Schuld und Unschuld sowie über eine zu verhängende Strafe. Sie haben dieselben Rechte und Pflichten wie Berufsrichterinnen und -richter und nehmen an Verfahren und Urteilsfindungen teil.

Als Vertreterinnen und Vertreter des Volkes sollen sie dazu beitragen, dass das Vertrauen des Volkes in die Justiz erhalten bleibt und das Verständnis der Bevölkerung für die Rechtsprechung gefördert wird. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in Kalkar ihren Hauptwohnsitz haben, am 1. Januar 2024 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden, einen unbescholtenen Lebenswandel führen und nicht in der Justiz beruflich tätig sind. Interessierte Personen für das Ehrenamt der Jugendschöffin/des Jugendschöffen sollen neben diesen allgemeinen Voraussetzungen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein.

Neben den formalen Kriterien sollen die Bewerberinnen und Bewerber aber vor allem bestimmte Grundfähigkeiten mitbringen, die notwendig sind, wenn man über andere Menschen qualifiziert urteilen soll, betont die Stadtverwaltung. Das verantwortungsvolle Amt einer Schöffin/eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsfähigkeit, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – körperliche Eignung. Das Schöffenamt kann aufgrund gesetzlicher Vorschriften nur von Deutschen wahrgenommen werden.

Interessierte können sich bis zum 10. März 2023 bei der Stadt Kalkar, Ratsbüro schriftlich bewerben. Das Bewerbungsformular sowie weitere ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter www.schoeffenwahl.de. Für weitere Fragen steht Ihnen die Ansprechpartnerin Susanne Wissink (02824 13-144 oder susanne.wissink@kalkar.de) zur Verfügung.

Aus dem Kreis der Bewerberinnen und Bewerber schlägt der Rat der Stadt zwölf Kandidatinnen und Kandidaten dem Schöffenwahlausschuss beim Amtsgericht Kleve vor. Dieser wird in der zweiten Jahreshälfte 2023 daraus die Haupt- und Ersatzschöffen wählen.

Autor:

Günter van Meegen aus Bedburg-Hau

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