Ortsteil Hanselaer wird Denkmalbereich

Ein Bericht von Harald Münzner, Pressesprecher der Stadt Kalkar:

Der Kalkarer Stadtteil Hanselaer, nur einen knappen Kilometer außerhalb des historischen Stadtkerns gelegen, bildet durch das Zusammenspiel von historischen Bauten und umliegenden landwirtschaftlichen Flächen ein höchst anschauliches Beispiel der typischen Besiedlungsform am Niederrhein.
Ein durch das Amt für Denkmalpflege des Landschaftsverbandes Rheinland erstelltes Fachgutachten begründet die Notwendigkeit, Hanselaer als Denkmalbereich unter Schutz zustellen, weil Hanselaer als topografisch gebundener Kirchort ein außergewöhnliches Zeugnis der Siedlungsgeschichte im Bestand dokumentiert.

Landesoberbaurätin Frau Dr. Elke Janßen-Schnabel, zuständig für die Inventarisierung der Denkmalbereiche im Rheinland und Autorin des Gutachtens, kommt zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, um den Bebauungszusammenhang des Stadtteils Hanselaer mit seinen umgebenden Freiflächen als Denkmalbereich auszuweisen.
Mit der Denkmalbereichssatzung für Hanselaer soll gesichert werden, dass der Ortskern mit seinen bau- und kunstgeschichtlich wertvollen Einzelgebäuden, wie beispielsweise der St. Antonius-Kirche und seinen topographischen Gegebenheiten aus siedlungs-, orts- und architekturgeschichtlichen sowie aus kulturlandschaftsprägenden Gründen erhalten bleibt. Erreicht wird damit die Sicherung des Ortsgrundrisses und des Erscheinungsbildes einschließlich der prägnanten Silhouette, insbesondere an den Einfahrtsbereichen.
Aufgrund des Gutachtens ist die Stadt Kalkar gemäß des Denkmalschutzgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen verpflichtet, eine Denkmalbereichssatzung zu erlassen. Die Festlegung eines Denkmalbereiches hat eine Bedeutung für die innerhalb des Gebietes vorhandenen Grundstücke, da denkmalrechtliche Einschränkungen beim Neubau, Umbau oder sonstigen Veränderungen eines Objektes entstehen können.
Der Entwurf der Denkmalbereichssatzung wird für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Innerhalb dieser Zeit können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Über diese Bedenken und Anregungen hat dann der Rat der Stadt zu entscheiden. In der Satzung ist zudem zu begründen, aus welchen Gründen der Denkmalbereich festgesetzt wird.

Mit dem Inkrafttreten der Satzung unterliegt der Denkmalbereich den Vorschriften des Denkmalschutzgesetzes.
Das bedeutet, dass es einer Erlaubnis bedarf, um in Denkmalbereichen bauliche Anlagen, auch wenn sie keine Denkmäler sind, zu beseitigen, zu verändern, an einen anderen Ort zu verbringen oder die bisherige Nutzung zu ändern. Weiterhin ist eine Erlaubnis erforderlich, falls in der engeren Umgebung von baulichen Anlagen in Denkmalbereichen, auch wenn sie keine Denkmäler sind, Anlagen errichtet, verändert oder beseitigt werden sollen, wenn hierdurch das Erscheinungsbild des Denkmalbereiches beeinträchtigt wird.

Im Zusammenhang mit der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlage der Unterlagen findet am Donnerstag, den 10. März 2011, um 19.30 Uhr im Ratssaal eine Bürgerversammlung statt.

Frau Dr. Janssen-Schnabel wird an diesem Abend das Gutachten im Detail vorstellen. Der mit den Belangen der Denkmalpflege in Kalkar bestens vertraute Landeskonservator Herrn Dr. Andreas Stürmer wird ebenso wie Stadtoberbaurat Frank Sundermann für das Gespräch zur Verfügung stehen.
Bürgermeister Gerhard Fonck lädt alle interessierten Bürgerinnen und Bürger zu dieser Informationsveranstaltung herzlich ein.

Autor:

Lokalkompass Kleve aus Kleve

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