Bürgeraktion Hilden zum OVG-Urteil zur CO-Pipeline
"Wie blanker Hohn"

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Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat heute im Berufungsverfahren die Klagen gegen die CO-Pipeline abgelehnt. Der Urteilsbegründung zufolge dient die Giftgasleitung „dem Wohl der Allgemeinheit“.

Dazu stellt die Bürgeraktion (BA) fest: „Für Hilden und die gesamte Region ist heute ein schwarzer Tag. Die Entscheidung muss bei den Bewohnern der Anrainerstädte und in besonderem Maße bei den unmittelbaren Anliegern der Rohrleitung wie blanker Hohn ankommen. Mit ihrer Begründung haben die OVG-Richter nicht nur die Leitung, sondern auch - gewollt oder ungewollt - das unauflöslich mit ihr verbundene Risiko eines tausendfachen Giftgasunglücks, in den Dienst des Gemeinwohls gestellt. Damit sieht das Gericht in der Güterabwägung entschädigungslose Enteignungen und die gegebenenfalls tödlichen Auswirkungen eines Giftgas Unfalls als gerechtfertigt.

OVG weist Klagen gegen Giftgas-Leitung ab

Die existenziellen, grauenvollen Ängste der den Risiken ausgesetzten Menschen höchstrichterlich derart vom Tisch zu wischen macht eines deutlich: Hier wird im Zweifel am Ende über Leichen gegangen. Da wirkt die jetzt den Klägern nur noch offenstehende Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig wie ein brüchiger Strohhalm.“

Autor:

Corinna Rath aus Hilden

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1 Kommentar

Christoph Niersmann aus Hilden
am 02.09.2020 um 12:54

Die Allgemeinheit ist da aber etwas anderer Meinung werte Richter, die ihr da so schön fernab jeder Giftgasleitung euer Urteil gefällt habt. Wir wohnen zufälligerweise, genauso wie zig tausende andere Anwohner dieser Giftgasleitung - etwas anderes ist sie ja nicht - in direkten Einzugsbereich 1 dieser tickenden Zeitbombe.
Ach ja, diese hätte im übrigen ebenfalls gebündelt linksrheinisch auf direkterem und viel viel kürzerem Wgeg verlegt werden können. Ganz ohne 2 mal den - ganz nebenbei viel befahrenen - Rhein unterqueren zu müssen. Darüber hat natürlich wieder mal keiner geredet.
VielenDanke für Nichts, für gar nichts.
Im Sinne des Volkes, und der Allgemeinheit?, das geht dann doch anders, ganz anders.