Tarifabschluss im Kfz-Gewerbe NRW
Verzicht auf Entgelderhöhung

Eine tarifliche Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen wurde wegen der derzeit unabsehbar schwierigen Situation für Betriebe des Kfz-Gewerbes nicht beschlossen. | Foto: A. Debus auf Pixabay
  • Eine tarifliche Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen wurde wegen der derzeit unabsehbar schwierigen Situation für Betriebe des Kfz-Gewerbes nicht beschlossen.
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Die Tarifvertragsparteien im nordrhein-westfälischen Kfz-Gewerbe haben auf die aktuellen Herausforderungen in der Corona-Pandemie reagiert und mit einer Ausweitung der Arbeitszeitflexibilisierung eine Alternative zur Kurzarbeit geschaffen.

Hierauf einigten sich der Verband des Kraftfahrzeuggewerbes NRW und die Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) in einem Ergänzungstarifvertrag. Bis zum 31.Dezember darf die wöchentliche Arbeitszeit zwischen 10 und 60 Stunden betragen.

Arbeitszeitkonto flexibler

In Zeiten mit geringer Auslastung können im Arbeitszeitkonto bis zu 300 Negativstunden aufgebaut und in auftragsstarken Zeiten wieder ausgeglichen werden. Auf diese Weise können Auftragsspitzen, die wegen der bereits begonnenen und noch weiter fortschreitenden Lockerungen zu erwarten sind, abgefedert werden.
Eine tarifliche Erhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen wurde wegen der derzeit unabsehbar schwierigen Situation für Betriebe des Kfz-Gewerbes nicht beschlossen. Die Tarifvertragsparteien werden im Herbst wieder zusammentreten, um mit Blick auf die Situation in den Betrieben das weitere tarifliche Vorgehen zu erörtern.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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