Finanzamt Hilden informiert
Steuerliche Änderungen

Foto: Foto: Pixabay

Für das Jahr 2020 haben sich viele steuerliche Änderungen ergeben, die die Bürger finanziell entlasten. Das Finanzamt Hilden hat die wichtigsten Änderungen und Hinweise zusammengefasst.

Abgabe der Steuererklärung lohnt sich

„Für viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer lohnt sich auch in diesem Jahr die Abgabe einer Steuererklärung, denn in den meisten Fällen können sie mit einer Erstattung rechnen“, erklärt Jürgen West, Leiter des Finanzamts Hilden. „Wenn zum Beispiel die beruflichen Ausgaben die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro übersteigen oder hohe Kosten für Handwerkerleistungen angefallen sind, kann das bereits zu einer Steuererstattung führen.“

Elektronisch über "Elster" erstellen

Die Finanzämter empfehlen, die Einkommensteuererklärung elektronisch über das Online-Finanzamt „Elster“ zu erstellen. Hierfür können sich Bürger unter www.elster.de registrieren. „Die Steuererklärung kann schnell und bequem von zuhause aus erledigt und an das zuständige Finanzamt gesendet werden – ganz ohne Ausdruck und ohne Unterschrift“, sagt West. „Außerdem können die Bürgerinnen und Bürger über ‚Mein Elster‘ elektronische Daten, die zum Beispiel vom Arbeitgeber oder der Versicherung an die Finanzverwaltung übermittelt wurden, abrufen und direkt in ihre Steuererklärung übertragen.“ Zur Erstellung der Steuererklärung können die nachfolgenden Informationen zu den Rechtsänderungen für das Jahr 2020 hilfreich sein.

Erhöhung des Grundfreibetrags: Der Grundfreibetrag für das Jahr 2020 ist um 240 Euro auf 9.408 Euro pro Person gestiegen. So werden bei einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 9.408 Euro keine Steuern fällig.

Vergünstigungen für Eltern: Der Kinderfreibetrag und der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf eines Kindes steigt im Jahr 2020 auf insgesamt 3.906 Euro für jeden Elternteil, also auf 7.812 Euro bei einer Zusammenveranlagung.

Autor:

Corinna Rath aus Hilden

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