Hildener Verwaltung wartet Ratsbeschluss ab
Stadt zieht im Juni keine Betreuungsgebühren ein
Ab dem 8. Juni 2020 startet in den Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege wieder ein eingeschränkter Regelbetrieb. Das Land NRW wird sich mit 25 Prozent den Elternbeiträgen beteiligen, wenn die einzelnen Kommunen ihrerseits auf 25 Prozent der Betreuungsentgelte für Juni und Juli verzichten.
In der Sitzung am 17. Juni entscheidet der Rat, ob die Stadt Hilden von einer vollständigen Erhebung der Elternbeiträge absieht.Da der politische Beschluss noch aussteht, wird die Stadtverwaltung die fälligen Betreuungsgebühren zunächst nicht einziehen und ausstehende Beträge auch nicht mahnen. In den Fällen, in denen die Elternbeiträge bereits gezahlt haben, erfolgt im Falle des (teilweisen) Verzichtes auf die Erhebung der Beiträge eine Erstattung.
Für die Betreuung in OGS und VGS hat die Landesregierung eine ähnliche Regelung angekündigt. Daher zieht die Verwaltung auch diese Beiträge vorerst nicht ein und verfährt wie bei den Gebühren für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege.
Autor:Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein |
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