Ab sofort sind Eigentümerversammlungen wieder möglich
Hildener Haus und Grund informiert
„Wohnungseigentümer können in NRW ab sofort wieder Eigentümerversammlungen abhalten, sofern Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Auch Beiratssitzungen sind wieder möglich“, berichtet Andreas Adán.
Der Vorsitzende des Vereins Haus & Grund Hilden freut sich: „Das ist eine gute Nachricht. Wer jetzt eine Eigentümerversammlung abhalten möchte, muss aber gewährleisten, dass die Teilnehmer jederzeit einen Abstand von 1,5 Meter zueinander einhalten und geeignete Hygienemaßnahmen treffen.“
Anpassung der Coronarichtlinien
Nach der Anpassung der Coronaschutzverordnung zum 4. Mai sind Versammlungen von Vereinen, Parteien und Gesellschaften wieder erlaubt. „Die Landesregierung hat klargestellt, dass auch Versammlungen von Wohnungseigentümergemeinschaften dazu gehören“, so Rechtsanwalt Adán. „Auf Empfehlung unseres Landesverbandes hin hat die Landesregierung im Paragraphen 11 Abs. 5 den Begriff ‚Gemeinschaften‘ ergänzt. Damit besteht für Wohnungseigentümer nunmehr eindeutig Rechtssicherheit.“ Diesen Schritt zur Normalisierung begrüße man sehr.
Die Eigentümerversammlungen beschließen unter anderem einmal im Jahr die Betriebskostenabrechnung. Anschließend können die Eigentümer bei vermieteten Eigentumswohnungen mit den Mietern die Nebenkosten abrechnen. Mehr noch: „Dass nun wieder Eigentümerversammlungen stattfinden können, hilft Eigentümern und Mietern bei der bald fälligen Steuererklärung“, stellt Andreas Adán fest. „Wer darin haushaltsnahe Dienstleistungen geltend machen möchte, hat jetzt die Chance dazu, weil der Beschluss über die Betriebskosten noch rechtzeitig gefällt werden kann.“
Autor:Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein |
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