Völlig übermüdet: Polizei verbietet LKW-Fahrer die Weiterfahrt
Am Dienstagnachmittag, 8. Mai, führten Einsatzkräfte vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann in der Zeit von 15 bis 17.30 Uhr gezielte Verkehrskontrollen des Schwerlastverkehrs auf der Hülsenstraße in Hilden durch. Dabei wurde gegen 15.30 Uhr unter anderem auch ein Sattelzug aus Ungarn angehalten und überprüft.
"Fälschung beweiserheblicher Daten"
Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass der 42-jährige Fahrzeugführer am Steuer der roten MAN-Sattelzugmaschine zur Dokumentation seiner persönlichen Lenk- und Ruhezeiten im elektronischen Fahrtenschreiber eine fremde Fahrerkarte verwendete. Dadurch erfüllte er den Straftatbestand "Fälschung beweiserheblicher Daten".
Gesamtlenkzeit: 18:27 Stunden
Bei der anschließenden Auswertung der Fahrerdaten aus dem Massenspeicher des digitalen EG-Kontrollgerätes und der Zusammenführung aller Lenkzeiten auf den vom Beschuldigten verwendeten Fahrerkarte, ergab sich für den 42-jährigen Kraftfahrer eine Gesamtlenkzeit von insgesamt 18:27 Stunden seit der letzten korrekten Ruhezeit.
Elf Stunden Ruhezeit
Die Verkehrsexperten leiteten ein Strafverfahren gegen den 42-jährigen Beschuldigten ein. Der Sattelzug wurde auf das nahe gelegene Gelände eines Frachtzentrums gebracht, wo die Fahrt des Transportes erst einmal endete. Denn seinem vollkommen übermüdeten Fahrer wurde die Weiterfahrt für mindestens 11 Stunden nachzuholende Ruhezeit untersagt.
Da der Beschuldigte keinen festen Wohnsitz in der Bundesrepublik besitzt, wurde zur Sicherung des eingeleiteten Strafverfahrens eine Sicherheitsleistung von 428,50 Euro erhoben. Nach Zahlung dieser Summe konnte der 42-Jährige seine schon lange fällige Ruhephase und Lenkzeitpause antreten.
Autor:Lokalkompass Hilden aus Hilden |
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