Tuberkulose-Fall in Solingen aufgetreten
In Solingen ist ein Fall von ansteckender Lungentuberkulose aufgetreten. Kontaktpersonen müssen sich untersuchen lassen!
In Solingen ist ein junger Mann, der in der Wohngruppe einer Jugendhilfeeinrichtung lebt, an einer ansteckenden Lungentuberkulose erkrankt. Er wird seit Ende November stationär behandelt. Wegen der Ansteckungsgefahr werden Kontakpersonen informiert und untersucht.
Betroffen sind - insbesondere die Kindertagesstätte Fuhr, wo der junge Mann ein Praktikum absolviert hat, die Jugendhilfeeinrichtung wo er lebt, und das Friedrich-List-Berufskolleg, wo er zur Schule geht.
Kontaktpersonen werden untersucht. Dies geschieht bei älteren Kindern und Erwachsenen mit einem Bluttest und bei Bedarf mit einer Röntgenaufnahme der Lunge. Bei kleineren Kindern erfolgt der Test über die Haut.
Wer ist Kontaktperson?
Wer in sechs Monaten vor Auftreten der Krankheit acht Stunden oder mehr (nicht unbedingt an einem Stück, sondern auch über mehrere Gelegenheiten verteilt) mit einem Erkrankten in einem geschlossenen Raum verbracht haben.
Untersuchung der Kontaktpersonen ist Pflicht!
Das Infektionsschutzgesetz (§§ 16 und 25) schreibt vor, dass Kontaktpersonen sich untersuchen lassen müssen. Das Gesundheitsamt erhält auf Wunsch alle erforderlichen Unterlagen, auch persönliche Daten müssen zur Verfügung gestellt werden.
Bei Fragen: Stadtdienst Gesundheit in Solingen - Tel.: 0212 - 290-2512 (Frau Beate Wagner)
Die Krankheit wird von Bakterien ausgelöst, die beim Husten ausgestoßen und eingeatmet werden. Über Speisen und Getränke werden sie nicht übertragen.
Die Tuberkulose war hierzulande nie ausgerottet, aber seit der Zuwanderung wird ein Anstieg der Neuerkrankungen beobachtet. 2015 starben 105 Menschen Deutschlandweit infolge einer offenen TBC.
Autor:Horst-Peter Nauen aus Hilden |
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