Frist läuft bis zum 31. Dezember
Baukindergeld jetzt beantragen

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Familien, die Baukindergeld bekommen möchten, sollten sich beeilen. Denn, "wer Baukindergeld beziehen will, muss bis zum 31. Dezember den notariellen Kaufvertrag für die Immobilie unterschrieben haben oder, wenn es um einen Neubau geht, die Baugenehmigung in Händen halten", so der Vorsitzende von "Haus & Grund" Hilden, Andreas Adán und fährt fort: "Das Baukindergeld wird sowohl für den Kauf einer Bestandsimmobilie als auch für einen Neubau in gleicher Höhe gezahlt. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob es sich um ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung handelt.“

Der Antrag auf Zahlung des Baukindergeldes kann allerdings erst nach dem Einzug ins Eigenheim gestellt werden. „Die Meldebescheinigung dient hierbei als Nachweis, dass man eingezogen ist“, erklärt Rechtsanwalt Adán weiter: „Der Antrag auf Baukindergeld muss innerhalb von sechs Monaten nach dem Einzug online bei der KfW gestellt werden.“ Bis spätestens zum 31. Dezember 2023 müsse man eingezogen sein und den Antrag gestellt haben, um das Baukindergeld beziehen zu können. Die Zeit sei auch für Bauherren ausreichend, die erst Ende 2020 die Baugenehmigung in Händen halten. Mit dem Baukindergeld unterstützt der Bund Familien mit kleineren und mittleren Einkommen bei der Eigentumsbildung. Pro Kind und Jahr gibt es über 10 Jahre hinweg 1.200 Euro jährlich. Eine Familie mit zwei Kindern kann also insgesamt 24.000 Euro bekommen. Das zu versteuernde Jahreseinkommen des Haushalts darf bei einem Kind maximal 90.000 Euro betragen, für jedes weitere Kind steigt die Schwelle um je 15.000 Euro.

Autor:

Corinna Rath aus Hilden

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