Zweimal Fahrerflucht in Hilden
Beinahe täglich finden Verkehrsunfallfluchten auf den Straßen im Kreis Mettmann statt. Die Gesamtzahl der Verkehrsunfälle mit unerlaubtem Entfernen vom Unfallort ("Flucht") liegt damit auf hohem Niveau und ist in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Nach jedem vierten Verkehrsunfall entfernt sich ein Unfallbeteiligter unerlaubt vom Unfallort.
So auch am Mittwoch, 25. Januar, zwischen 8.15 Uhr und 19.05 Uhr auf dem Pendlerparkplatz des S-Bahnhofes Hilden an der Otto-Hahn-Straße. Dort parkte ein weißer PKW Peugeot 207, der im genannten Zeitraum von einem anderen bislang unbekannten Fahrzeug im linken hinteren Bereich angefahren und beschädigt wurde. Dabei entstand allein am Peugeot ein geschätzter Karosserie- und Lackschaden von 750 Euro.
In der Zeit vom Mittwochnachmittag, 25. Januar, 14 Uhr, bis Donnerstagmorgen, 26. Januar, 10.30 Uhr, kam es auch an der Furtwängler Straße in Hilden zu einer Verkehrsunfallflucht. Dort wurde ein schwarzer PKW Smart Fortwo angefahren, der in Höhe des Hauses Nummer 68 am Fahrbahnrand parkte. Dabei entstand ein geschätzter Heckschaden von 500 Euro.
Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizei in Hilden, Telefon 02103 / 898-6410, jederzeit entgegen.
Hinweise und Tipps der Polizei
==> Melden Sie Verkehrsunfallfluchten unverzüglich bei der nächsten
Polizeidienststelle (auch über Notruf 110).
==> Belassen Sie das Fahrzeug wenn möglich unverändert am Unfallort.
==> Vermeiden Sie die Beseitigung oder Veränderung von Unfallspuren. Selbst kleinste Lacksplitter, Glasreste, etc. können für die polizeilichen Ermittlungen von Bedeutung sein. Fertigen Sie wenn möglich eigene Fotos von der Unfallsituation und Spuren, wenn Veränderungen eintreten könnten oder unvermeidlich sind.
==> Merken Sie sich Angaben zu Hinweisgebern und Zeugen, schreiben Sie sich deren Personalien und Erreichbarkeiten auf.
==> Geben Sie konkrete Hinweise auf ein flüchtiges Fahrzeug oder zum flüchtigen Unfallverursacher gleich mit erster Meldung an die Polizei weiter - nur so sind schnelle Fahndungsmaßnahmen der Polizei Erfolg versprechend.
==> Werden Sie Zeuge einer Verkehrsunfallflucht, kontaktieren Sie bitte sofort die Polizei (auch über 110) und geben dabei möglichst viele präzise Angaben zum flüchtigen Fahrzeug (Kennzeichen, Hersteller, Fahrzeugtyp, Fahrzeugfarbe, besondere Merkmale), zur Fluchtrichtung und zum Fahrzeugführer weiter, verbunden mit ihren eigenen Personalien und Erreichbarkeiten.
Autor:Claudia Brück aus Düsseldorf |
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