Fallzahlen steigen weiter an
Zusätzliche Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus

Seit gestern und ab heute gelten erweitere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus, teilt die Stadtverwaltung mit.

Die Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen im Kreis Mettmann nimmt weiter zu (Corona-Virus: Sachstand Dienstagmittag:  62 Erkrankte, 128 Verdachtsfälle.  In Erkrath gibt es 13 Erkrankte, in Haan 7, in Heiligenhaus, Hilden und Mettmann jeweils 2, in Langenfeld 12, in Monheim 4, in Ratingen 10, in Velbert 9 sowie in Wülfrath 1. Nordrhein-Westfalen gesamt: 3375 Erkrankte; Tote: 12)  
Je weniger Menschen sich gleichzeitig anstecken, desto besser können schwer erkrankte Patientinnen und Patienten behandelt werden. Um die Verbreitung des Virus auszubremsen, hat die Stadtverwaltung Hilden deshalb am Montagabend weitere Maßnahmen beschlossen und zum Teil per Allgemeinverfügung (s. www.hilden.de/amtsblatt) erlassen.

Bereits seit vergangenen Samstag sind alle städtischen Bildungs-, Kultur- und Sporteinrichtungen für den Publikumsverkehr geschlossen. Das betrifft die Stadtbücherei Hilden, die städtische Musikschule, das Wilhelm-Fabry-Museum, das Stadtarchiv Hilden, die Volkshochschule Hilden-Haan, den Jugendtreff am Weidenweg, das Jugend- und Kulturzentrum Area 51, die Campus OT sowie alle Sportstätten.

Seit dem gestrigen Montagabend müssen außerdem alle Bars und Clubs, die Stadthalle, Kinos, private Theater und Museen sowie Fitness-Studios, Schwimmbäder und Saunen geschlossen bleiben. Seit gestern gilt diese Regelung auch für private außerschulische Bildungseinrichtungen, Sportvereine sowie sonstige Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie Spielhallen und Wettbüros. Außerdem gelten Einschränkungen für Restaurants, Gaststätten und Hotels. Der Zugang zu ihnen ist nur unter strengen Auflagen gestattet: Besucherregistrierung mit Kontaktdaten, Reglementierung der Besucherzahl, Vorgaben für Mindestabstände zwischen Tischen von zwei Metern, Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen.

Veranstaltungen

Ab sofort gilt das Veranstaltungsverbot auch für alle öffentlichen und privaten Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Besuchern. Ausgenommen sind ausschließlich notwendige Veranstaltungen, das heißt solche, die der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder der Daseinsfürsorge und Daseinsvorsorge oder der Versorgung der Bevölkerung dienen.

Wochenmärkte

Die Märkte finden zur Versorgung der Bevölkerung zu den gewohnten Zeiten statt. Hier gilt es besonders Hygienehinweise zu beachten.

Trauungen und Trauerfeiern

Das Standesamt führt weiterhin Trauungen durch, jedoch unter der Auflage, dass nur das Brautpaar mit sechs Angehörigen anwesend sein darf. Trauerfeiern dürfen ebenfalls stattfinden. Teilnehmen dürfen ausschließlich Angehörige ersten und zweiten Grades (Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern und Enkelkinder), maximal zehn Personen.

Politik

Die politische Gremienarbeit wird auf das Notwendigste beschränkt. Das heißt, alle Sitzungsvorlagen werden nach ihrer Dringlichkeit beurteilt und gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt beraten. Für Sitzungsvorlagen, die zum Beispiel den städtischen Haushalt betreffen und nicht verschoben werden können, kommen die Ratsmitglieder für kurze Zeiträume zusammen. Um den empfohlenen Abstand zwischen den Personen einzuhalten, sollen dafür große Räume wie Schulaulen genutzt werden, die derzeit leer stehen.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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