Corona-Virus im Kreis Mettmann: Sachstand am Montag, 16. März
Zahl der Krankheits- und Verdachtsfälle steigt weiter

Die Fallzahlen steigen auch im Kreis Mettmann weiter an. | Foto: Thor Deichmann auf Pixabay

Für den Montag (16. März, 16.04 Uhr) vermeldet das Kreisgesundheitsamt als aktuellen Sachstand Für den Montag vermeldet das Kreisgesundheitsamt als aktuellen Sachstand 44 Corona-Erkrankungsfälle und 100 Verdachtsfälle.

Alle kreisangehörigen Städte sind betroffen. Erkrankte gibt es in Erkrath 13, in Haan 5, in Heiligenhaus 1, in Hilden 1, in Langenfeld 9, in Mettmann 2, in Monheim 4, in Ratingen 3, in Velbert 5 und in Wülfrath 1.

NRW weit stieg die Anzahlen der bestätigten Coronafälle (Stand Montag, 16. März, 16.19 Uhr) auf 2744

Weitere Einschränkungen

Die Landesregierung teilt mit: Ministerpräsident Armin Laschet: „So sehr die Einschränkungen Opfer bedeuten, so wichtig ist es jetzt, besonnen und entschlossen unser Leben zu entschleunigen."

Bereits ab dem heutigen Montag müssen alle so genannten „Amüsierbetriebe“ wie zum Beispiel Bars, Clubs, Diskotheken, Spielhallen, Theater, Kinos, Museen schließen. Eine gleiche Regelung ergeht für Prostitutionsbetriebe.

Ab Dienstag weitere Schließungen

Ab Dienstag ist dann auch der Betrieb von Fitness-Studios, Schwimm- und Spaßbädern sowie Saunen untersagt. Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.

Strenge Auflagen

Der Zutritt zu Einrichtungshäusern und Einkaufszentren, „Shopping-Malls“ oder „Factory-out-lets“ soll nur zur Deckung des dringenden Bedarfs unter strengen Auflagen erlaubt sein – nicht zuletzt auch um zu vermeiden, dass sich Schülerinnen und Schüler nach den Schulschließungen ab Montag hier in größeren Gruppen versammeln.

Die Schließungen und Auflagen sollen unabhängig von der jeweiligen Trägerschaft oder von den Eigentumsverhältnissen gelten.

Lebensmittelmärkte  bleiben geöffnet

Damit die Versorgung mit Lebensmitteln, Bargeld, Bekleidung, Medikamenten und Dingen des täglichen Bedarfs sichergestellt ist, bleiben, Banken, Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für Lebens- und Futtermittel, Apotheken und Drogerien geöffnet. Bibliotheken, Restaurants, Gaststätten und Hotels sollen in ihrem Betrieb an strenge Auflagen gebunden werden, die eine Verbreitung des Corona-Virus verhindern.

Versorgung sichergestellt

Ministerpräsident Armin Laschet erklärt dazu: „Wir müssen in dieser ernsten Lage die notwendige Versorgung in vollem Umfang sicherstellen. Aber alle Freizeitaktivitäten und nicht unbedingt notwendige soziale Kontakte müssen unverzüglich vermieden werden. So sehr das für viele Menschen ein Opfer und eine Einschränkung bedeutet, so wichtig ist es jetzt, besonnen, aber auch entschlossen unser Leben zu entschleunigen.“

Regelung gilt bis 19. April

Die Regelungen sollen zunächst bis zum 19. April 2020 gelten, analog zu den bereits am Freitag verfügten Schließungen von Schulen und Kindertageseinrichtungen. Danach soll auf der Grundlage einer aktuellen Lage-Einschätzung des Robert-Koch-Instituts über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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