Stadtverwaltung Hilden erlässt Allgemeinverfügung / Aktualisierung
wg Corona: Weitere Einschränkungen

Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens nehmen zu, weil sich noch immer viele Menschen den Ernst der Lage nicht erkannt haben.  | Foto: Gerd Altmann auf Pixabay
  • Die Einschränkungen des öffentlichen Lebens nehmen zu, weil sich noch immer viele Menschen den Ernst der Lage nicht erkannt haben.
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Das Land NRW hat weitere Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus beschlossen. Auf dieser Grundlage erlässt die Stadt Hilden per Allgemeinverfügung weitere Maßnahmen. Diese können grundsätzlich unter www.hilden.de/amtsblatt abgerufen werden. Von den neuen Regelungen betroffen sind unter anderem Spielplätze, der Einzelhandel sowie Restaurants und Gaststätten.


„Die Maßnahmen sind weitreichend und reduzieren das öffentliche Leben auf das unbedingt Nötigste“, unterstreicht Bürgermeisterin Birgit Alkenings. „Aber sie sind auch notwendig. Nur wenn wir die Verbreitung des Virus ausbremsen, können wir diejenigen unter uns, die aufgrund ihres Alters oder einer Vorerkrankung zur Risikogruppe gehören, schützen!“

Restaurants und Gaststätten

Neben den bereits bekannten Auflagen (Registrierung, zwei Meter Mindestabstand zwischen den Tischen, Hygiene-Hinweise etc.) sind nun außerdem die Öffnungszeiten auf den Zeitraum zwischen 6. und 15 Uhr beschränkt.

Hotels

Hotels und andere Übernachtungsangebote dürfen nicht mehr für touristische Zwecke genutzt
werden.

Spielplätze

Auch in Hilden ist die Nutzung sowie der Aufenthalt auf Spiel- und Bolzplätzen untersagt.

Einzelhandel (Aktualisierung: 13.13. Uhr)

Sämtliche Verkaufsstellen im Sinne des Ladenöffnungsgesetzes müssen die erforderlichen Maßnahmen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen treffen.
Einzelhandel ab heute geschlossen / Land schreibt Erlass fort

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen hat seinen Erlass vom 17. März 2020 über Nacht fortgeschrieben und eine weitreichende Maßnahme eingefügt:

Kurzfristig müssen alle Verkaufsstellen des Einzelhandelns schließen. Ausgenommen von dieser Regelung sind der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Handwerker/innen sowie Dienstleister/innen (zum Beispiel Kosmetiker/innen, Tattoo- und Nagelstudios) können momentan weiterhin ihrer Tätigkeit nachgehen.

Für alle geöffneten Verkaufsstellen gelten weiterhin Hygieneauflagen wie die Steuerung des Zutritts und die Vermeidung von Warteschlangen (auch an der Kasse).

Sonntagsöffnungszeiten

Folgende Geschäfte dürfen bis auf Weiteres an Sonn- und Feiertagen (ausgenommen Karfreitag, Ostersonntag und Ostermontag) von 13 bis 18 Uhr öffnen: Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste sowie Apotheken, außerdem Geschäfte des Großhandels.

Reiserückkehrer

Reiserückkehrer aus Risikogebieten dürfen unter anderem folgende Bereiche 14 Tagen nach Aufenthalt nicht betreten: Gemeinschaftseinrichtungen wie zum Beispiel Schulen und Heime, Krankenhäuser, Pflegeinrichtungen, Berufs- und Hochschulen.

Krankenhäuser und andere Einrichtungen

Für Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen sowie für stationäre Einrichtungen der Pflege und der Eingliederungshilfe gelten Besuchsverbote beziehungsweise starke Einschränkungen für Gäste. Kantinen und Cafeterien müssen geschlossen bleiben.

Religiöse Veranstaltungen

Auch Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben. Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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