Patientenverfügung
Wer entscheidet für mich, wenn ich nicht mehr kann?
Vorsorgende Verfügungen sind grundsätzlich für jeden Menschen ein Thema. Auch junge, gesunde Menschen können durch einen Unfall oder plötzliche Erkrankung in die Situation geraten, einen rechtlichen Vertreter zu benötigen.
Für Menschen, die keine vorsorgenden Verfügung erstellt haben, kann im Bedarfsfall ein rechtlicher Betreuer vom Amtsgericht bestellt werden. In den meisten Fällen sind es Familienangehörige. In besonders schwierigen Konstellationen können es auch professionelle berufliche Betreuer sein.
Als Betreuungsverein ist der SKFM Hilden ein kompetenter Ansprechpartner zu vorsorgenden Verfügungen und eine Anlaufstelle für ehrenamtliche rechtliche Betreuer.
Die Mitarbeiter des SKFM-Hilden Herr Flick, Herr Kranenburg und Frau Möllemann können hierzu angesprochen werden.
Kostenfreie Vorträge des SLFM Hilden zum Thema Patientenverfügung
Der SKFM Hilden bietet im Atrium der St. Jacobus Pfarrgemeinde, Hochdahler Straße 1, auch kostenfreie Vorträge an.
- Am Montag, 24. Oktober, um 18 Uhr findet der Vortrag" Einführung in das Betreuungsrecht, Fragen und Antworten" mit Referent Herrn Peter Schneider (Dipl.-Rechtspfleger) statt.
- Am Montag, 7. November, um 18 Uhr gibt es einen Vortrag zum Thema "Patientenverfügung" mit Referent Herrn Dr. Michael Lipke.
- Am Montag, 14. November, um 18 Uhr referiert Frau Silvia Möllemann (Dipl.-Sozialarbeiterin) zum Thema "Vollmacht und Betreuungsverfügung".
Außerhalb der angebotenen Vorträge sind kostenfrei persönliche Gespräche nach Terminvereinbarung unter Tel. 02103/20195 möglich.
Autor:Elke Donau aus Essen-Süd |
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