Hilden erlässt Verfügung / Maximal zehn Personen erlaubt
Trauerfeiern finden unter freiem Himmel statt
Um das Coronavirus einzudämmen, müssen alle Menschen ihr Sozialleben stark einschränken. Sowohl in den schönsten Momenten des Lebens wie Hochzeiten als auch in den tragischsten fällt das besonders schwer.
"Dennoch muss die Stadt Hilden - wie schon viele Nachbarkommunen - zum Infektionsschutz auch die Durchführung von Beisetzungen auf den städtischen Friedhöfen strenger regeln", teilt die Stadt Hilden mit. Die Allgemeinverfügung von Samstag, 28. März, schreibt deshalb vor, dass Trauerfeiern vorerst unter freiem Himmel stattfinden. Das Übertragungsrisiko des Virus ist in geschlossenen Räumen wie zum Beispiel Kapellen einfach zu groß“, erklärt Michael Siebert, Leiter des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse in Hilden.
Maximal zehn Personen
Teilnehmen dürfen demnach neben Mitarbeitern der Bestattungsunternehmen sowie einem Trauerredner maximal zehn Personen aus dem engsten Familienkreis. Dazu zählen Ehegatten und Lebenspartner, Eltern, Geschwister, Kinder sowie Enkelkinder. Alle Gäste werden vorab angemeldet. Vor Ort gelten die üblichen Hygiene-Auflagen wie mindestens 1,5 Meter Abstand halten.
Bürgermeisterin Birgit Alkenings begründet die Maßnahme: „Wir haben nach einem Weg gesucht, bei dem das Infektionsrisiko möglichst gering ist, der den Hinterbliebenen aber trotzdem die Möglichkeit gibt, in Würde Abschied zu nehmen.“
Die Allgemeinverfügung kann ab sofort unter www.hilden.de/amtsblatt eingesehen werden.
Autor:Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.