Maskenpflicht in Hildens städtischen Gebäuden
Stadt stellt von Not- auf Terminbetrieb um

Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in inzwischen überall im Alltag Voraussetzung, wenn Menschen sich begegnen. | Foto: Foto: Pixabay

Mitte März 2020 musste die Stadtverwaltung Hilden aufgrund der Corona-Pandemie auf Notbetrieb umstellen. Dafür wurde unter anderem das Rathaus für den Publikumsverkehr geschlossen, teilt die Verwaltung mit.

Bereits seit einigen Wochen ist es wieder möglich, verbindliche Termine mit den Mitarbeitern, beispielweise des Bürgerbüros, zu vereinbaren. Dieses Angebot möchte die Verwaltung nach und nach ausweiten. „Wir haben von Notbetrieb auf Terminbetrieb umgestellt“, heißt es weiter.
Praktisch heiße das: Damit die Verwaltung bei Bedarf Infektionsketten nachvollziehen kann, seien spontane Besuche des Rathauses sowie der Außenstellen vorerst auch in Zukunft nicht möglich. Allerdings stünden die Sachbearbeiter für alle Anliegen zur Verfügung. Falls die Angelegenheit telefonisch oder digital geregelt werden könne, seien diese Wege die erste Wahl. Für alles andere vergebe die Verwaltung Termine.

Aufgrund dieser schrittweisen Öffnung halten sich dann mehr Bürger gleichzeitig in den städtischen Gebäuden auf. Deshalb gelte dort für alle Besucher ab sofort wie bereits an vielen anderen Orten eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Um Menschenansammlungen in den Sitzecken und vor den Büros zu vermeiden, bittet die Verwaltung ihre Gäste, erst rund fünf Minuten vor dem bestätigten Termin zu erscheinen. Wer nicht auf eine Begleitperson angewiesen ist, sollte den Behördengang möglichst allein erledigen.

Autor:

Corinna Rath aus Hilden

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