Strenge Auflagen bei Musik für Hildener Nachbarn
Singen in Coronazeiten ist schwierig
Eigentlich wollte Sängerin Anette Schönfeld ihren Nachbarn von St. Marien nur eine kleine Freude machen und sang in ihrem Garten für ihre Nachbarn - abseits jedweder Straße. "Mich kann man nur auf den Grundstücken und Balkonen hören", erzählt sie. Und die Menschen freuten sich. Doch sicherheitshalber fragte sie bei der Stadt nach.
Die Antwort fiel ernüchternd aus: "Grundsätzlich erlaubt das Land NRW keine Konzerte unter freiem Himmel. Zum einen untersagt die Coronaschutzverordnung Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen. Zum anderen stellen Auftritte von Musikerinnen und Musikern, die unter freiem Himmel spielen, unzulässige Veranstaltungen dar, da sie, selbst, wenn nichtbeabsichtigt, Zuhörerinnen und Zuhörer anlocken und somit zu Menschenansammlungen führen könnten. Veranstaltungen mit Zuschauer(inn)en und Zuhörer(inne)n sind zudem auch im privaten Raum untersagt."
Verantwortung verlagert
Für die Konzerte von Anette Schönfeld bedeutet das konkret: Solange sie sicherstellt dass, - keine Personen - auch nicht zufällig - außerhalb von Wohnungen und Balkonen zusammenkommen, um zuzuhören - die Balkone ausreichend Abstand haben und - auf jedem Balkon ausschließlich Menschen zusammenstehen, die in einer häuslichenGemeinschaft leben kann sie weiter in ihrem Garten musizieren. Sollte - auch gegen ihre erklärte Absicht - gegen eine dieser drei Regeln verstoßen werden, ist sie automatisch Veranstalterin eines illegalen Konzerts und macht sich damit strafbar.
Infektionsschutz hat Priorität
„Gerade in Zeiten wie diesen ist es wichtig, dass die Menschen zusammen halten, in Verbindung bleiben, auch wenn sie sich nicht persönlich treffen dürfen“, weiß Michael Siebert, Leiter des städtischen Ordnungsamtes sowie Leiter des Stabs fürs außergewöhnlich Ereignisse. „Musik kann da Brücken bauen - momentan aber leider nur digital, zum Beispiel per Live-Stream.“ Siebert unterstreicht: „Der Infektionsschutz hat noch immer oberste Priorität. Der Gesetzgeber hat deshalb zurecht strenge Regelungen getroffen.“
Autor:Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein |
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