Bescheide gehen später raus
Schmutzwassergebühren werden neu kalkuliert
Die Stadt Hilden muss den Schmutzwassergebührensatz für das Erhebungsjahr 2022 neu kalkulieren. Mit Änderung des § 6 Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) kurz vor Weihnachten letzten Jahres ist die Festsetzung von Schmutzwassergebühren für das Jahr 2022 mit dem bisherigen Gebührensatz i. H. v. 1,88 €/m3 rechtswidrig.
Da in 2023 eine Neukalkulation der Gebühren für 2022 nur noch auf Basis der tatsächlich der Stadt in 2022 entstandenen Kosten erfolgen darf, kann dies erst im Zuge der Erstellung des Jahresabschlusses durchgeführt werden.
Ratssitzung im April
Der Beschluss des neuen Gebührensatzes für das Jahr 2022 ist für die Sitzung des Rates am 19. April vorgesehen. Bis zu diesem Ratsbeschluss und der anschließenden Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Hilden ist die Erstellung weiterer Schmutzwassergebührenbescheide für Abrechnungszeiträume des Jahres 2022 ausgeschlossen. Hiervon sind Endabrechnungsbescheide und/oder Vorauszahlungsbescheide sowie Bescheide aufgrund von Eigentümerwechseln gleichermaßen betroffen.
Bearbeitungsrückstand erhöht sich
Bis Anfang Dezember 2022 war es den Mitarbeitenden des Sachgebiets Steuern und Abgaben wieder gelungen, die Bearbeitungsrückstände bei den Schmutzwasser-Abrechnungen von rund sechs auf drei Monate zu reduzieren. Aufgrund der rechtlich zwingenden Neuberechnung wird sich der Bearbeitungsrückstand nun leider bis Ende April/Anfang Mai 2023 wieder auf rund acht Monate erhöhen. Die Buchungspositionen, die Grundlage für eine Abbuchung sowie Zuordnung einer Vorauszahlung bzw. eines Abschlages (auch mittels Überweisung und/oder Dauerauftrag) sind, können aus technischen Gründen im Fachverfahren ausschließlich über die Erstellung der Schmutzwassergebührenbescheide erzeugt werden. Die Verwaltung bittet um Verständnis, dass deshalb monatliche Abschlagszahlungen aktuell nicht festgesetzt und vereinnahmt werden können.
Abwarten statt Anfragen
Mit Erstellung der Bescheide wird der gesamte Jahresvorauszahlungsbetrag, der sich an dem letzten Abrechnungsverbrauch orientiert, auf die verbleibenden Monate verteilt. Die Verwaltung empfiehlt daher, Beträge in Höhe der bisherigen Abschlagszahlungen für die Schmutzwassergebühr zur Seite zu legen beziehungsweise bei der persönlichen Finanzplanung zu berücksichtigen. Außerdem bittet sie darum, von telefonischen und schriftlichen Anfragen, wann mit der Erstellung des Schmutzwassergebührenbescheids zu rechnen sei, abzusehen. Sobald Ratsbeschluss und Bekanntmachung erfolgt sind, werden die Bescheide schnellstmöglich erstellt und versandt.
Autor:Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein |
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