Ab 17. Januar gilt "3G" auch für Besucher
Neue Zugangsregeln für Hildener Rathaus und Außenstellen

Neue Zugangsregeln für das Rathaus und die Außenstellen in Hilden gelten ab Montag, 17. Januar. Dann gilt die "3G-Regelung" auch für Besucher. | Foto: Zur Verfügung gestellt von: Stadt Hilden
  • Neue Zugangsregeln für das Rathaus und die Außenstellen in Hilden gelten ab Montag, 17. Januar. Dann gilt die "3G-Regelung" auch für Besucher.
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Neue Zugangsregeln für das Rathaus und die Außenstellen in Hilden gelten ab Montag, 17. Januar. Dann gilt die "3G-Regelung" auch für Besucher.

Ab Montag, 17. Januar, erhalten Bürgerinnen und Bürger den Zutritt zum Rathaus und allen Außenstellen der Verwaltung, wenn sie eines der 3Gs erfüllen. Das bedeutet, dass nur noch Geimpfte, Genesene oder zertifiziert getestete Personen der Zugang gewährt wird.

Dies wird zu den Öffnungszeiten am Haupteingang des Rathauses sowie den Eingängen der Außenstellen, kontrolliert und gilt bis auf Widerruf.

Öffnungszeiten Rathaus Hilden

  • Montag bis Mittwoch 8 bis 16 Uhr
  • Donnerstag 8 bis 18 Uhr
  • Freitag 8 bis 12 Uhr

Die Einführung der 3G-Regelung für Besucherinnen und Besucher erfolgt in Anlehnung an die Arbeitsschutzverordnung, nach der alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diese Regelung ebenfalls erfüllen.

Zugang zum Zentralen Bauhof Hilden

Der Zugang zum Zentralen Bauhof wird ebenfalls ab Montag, 17. Januar, kontrolliert und ist nur mit 3G möglich.

Gemäß aktueller Corona-Schutzverordnung NRW gilt für die Außenstellen Musikschule, Archiv, Museen/Kunstausstellungen und Bücherei weiterhin die 2G-Regel.

Hiervon ausgenommen sind Personen, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Aufrechterhaltung der Einrichtungen

„Neben dem Schutz der eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist diese Maßnahme wichtig für die Aufrechterhaltung der systemrelevanten Einrichtungen. Wir haben sowohl im Rathaus, als auch in allen Außenstellen Bereiche, an denen sich viele Menschen begegnen. Mit der Einführung der 3G-Regel möchte ich das Gefährdungspotential des Dienstbetriebs so gering wie möglich halten, damit alle Dienstleistungen wie gewohnt aufrechterhalten bleiben können“, sagt Bürgermeister Claus Pommer.

Terminvereinbarung notwendig

Die Stadtverwaltung bittet alle Hildenerinnen und Hildener darum zu prüfen, ob ein persönlicher Besuch notwendig ist.

Unabhängig von der notwendigen Terminvereinbarung gelten selbstverständlich die bekannten Hygieneregeln, wie Maskenpflicht und Abstand, weiterhin.

Autor:

Lokalkompass Hilden aus Hilden

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