Jahresbescheide gehen Freitag raus
Hildener Steuerbescheide kommen

Auch die Bescheide für die Hundesteuer gehen bei Änderungen am Freitag raus. | Foto: Bodo Kannacher

Am kommenden Freitag, 10. Januar, verschickt das Amt für Finanzservice der Stadt Hilden die diesjährigen rund 22.000 Bescheide für Grundabgaben sowie die Müllmarken für die Jahre 2020 und 2021. Das teilt die Stadtverwaltung Hilden mit.

Mit diesen Bescheiden werden die Grundsteuer, die Gebühren für die Abfallentsorgung, die Straßenreinigung, den Winterdienst und für die Beseitigung von Regenwasser (Niederschlagswassergebühr) für das Jahr 2020 festgesetzt.
Die durch den Bundesrat im November 2019 beschlossene Grundsteuerreform sieht eine Umsetzungsfrist bis Ende 2024 vor, sodass die sie noch keinerlei Auswirkungen auf die Jahresbescheide 2020 hat.
Das Amt für Finanzservice bittet um Verständnis, dass es Anfang des Jahres zu Engpässen bei der telefonischen Erreichbarkeit der zuständigen Mitarbeiterinnen kommen kann. Grundsätzlich gelten folgende Servicezeiten: montags bis mittwochs sowie freitags von 8 bis 12 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr. In dieser Zeit sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter persönlich sowie telefonisch erreichbar.
Alternativ sind Anfragen per Mail an steueramt@hilden.de möglich.
Außerhalb der Servicezeiten sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemüht, die eingegangenen Mitteilungen so schnell wie möglich zu bearbeiten.

Änderungen schriftlich mitteilen

In diesem Zusammenhang weist die Stadt noch einmal darauf hin, dass An-, Ab-, und Ummeldung von Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie Anpassungen des SEPA-Lastschriftmandats schriftlich mitzuteilen sind; entweder per Mail, postalisch an das Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, 40721 Hilden oder per Fax: (02103) 72-620. Die Formulare stehen online unter www.hilden.de/steuern zur Verfügung.
Die Hundesteuer ist mit einem Dauerbescheid festgesetzt, deshalb versendet die Stadt Hilden Bescheide nicht grundsätzlich zum Jahreswechsel, sondern nur im Einzelfall bei Änderungen. Die aktuellen Hundesteuermarken behalten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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