Gucklöcher in den Autoscheiben reichen nicht aus
Freie Sicht in alle Richtungen

Einsteigen, Scheibenwischer an, losfahren. Verlockend, aber verboten.
 | Foto: Foto: Pixelio/Rainer Sturm
  • Einsteigen, Scheibenwischer an, losfahren. Verlockend, aber verboten.
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Das komplette Freikratzen der Autoscheiben im Winter ist Pflicht, ein Guckloch in der Windschutzscheibe allein reicht nicht aus.

Nach Schneefall einfach den Scheibenwischer aktivieren und die weiße Pracht ohne körperlichen Einsatz entfernen ist verlockend. Doch nicht nur technische Gründe (etwa die mögliche Überlastung des Scheibenwischermotors bei schwerem Schnee) und vereiste Bereiche sprechen dagegen. Also kratzen - und zwar vollständig. Vor dem Losfahren muss das Auto komplett von Schnee und Eis befreit werden. Also auch die Außenspiegel, das Dach, Kennzeichen sowie Scheinwerfer und Blinker frei machen.
Das sorgt für uneingeschränkte Sicht und verhindert zudem, dass andere Verkehrsteilnehmer durch herabfallenden Schnee oder Eisstücke gefährdet werden. Wer sein Autodach nicht freiräumt, muss 25 Euro zahlen, verdeckte Scheinwerfer oder Blinker kosten zehn Euro. Ist das Kennzeichen nicht erkennbar, werden fünf Euro fällig.
Ein Gummipflegestift verhindert das Anfrieren der Autotüren. Eine kleine Flasche Türschlossenteiser in der Jackentasche hilft bei älteren Fahrzeugen mit eingefrorenen Schließzylindern.

Autor:

Corinna Rath aus Hilden

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