Haus & Grund Hilden informiert über die Konditionen für günstige Kredite
Barrierefrei dank KfW

Die bundeeigene Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert altersgerechte Modernisierungen.  | Foto: Foto: Haus & Grund
  • Die bundeeigene Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert altersgerechte Modernisierungen.
  • Foto: Foto: Haus & Grund
  • hochgeladen von Corinna Rath

Schon lange fördert der Bund über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) den „Barrieren reduzierenden Umbau“ von Wohnraum. Auch in diesem Jahr wird das Programm fortgesetzt.

Da der Fördertopf im letzten Jahr bereits im November aufgebraucht war, wird er für 2021 um 30 Millionen Euro auf insgesamt 130 Millionen Euro aufgestockt. Gefördert werden Einzelmaßnahmen zum Abbau von Barrieren, der komplette Umbau eines Hauses auf den Standard „Altersgerechtes Haus“ sowie der Kauf von barrierefrei umgebautem Wohnraum. „Mindestens 2.000 Euro muss man selbst investieren, um eine Förderung zu bekommen. Das Alter der Antragsteller selbst spielt keine Rolle. Voraussetzung ist unbedingt, dass die Arbeiten von einem Fachunternehmen durchgeführt werden und den technischen Mindestanforderungen entsprechen,“ empfiehlt Andreas Adán, Vorsitzender von Haus & Grund Hilden.

Investitionen in altersgerechten Umbau

„Wichtig außerdem: Der Förderantrag muss vor dem Baubeginn gestellt werden. Eine Einzelmaßnahme kann mit 10 Prozent der förderfähigen Kosten bezuschusst werden. Förderfähig sind Investitionen mit einem Umfang von bis zu 50.000 Euro. Maximal sind also 5.000 Euro Zuschuss drin“, erklärt Adán weiter. Für den Umbau zum „Altersgerechten Haus“ beträgt der Zuschuss bis zu 12,5 Prozent, maximal 6.250 Euro. Außerdem sind die Zuschüsse zum barrierefreien Umbau mit anderen KfW-Förderprogrammen kombinierbar.
Antragsteller können die Eigentümer eines Ein- oder Zweifamilienhauses sein, Wohnungseigentümer und auch eine Wohnungseigentümergemeinschaft, die aus Privatpersonen besteht, kann den Zuschuss erhalten. Auch Mieter können die KfW-Förderung erhalten. „Empfehlenswert ist es in diesem Fall, wenn Mieter und Vermieter eine Modernisierungsvereinbarung abschließen“, so Rechtsanwalt Adán.

Gut zu wissen

  • Die mögliche Höhe des Zuschusses kann man online berechnen
  • Auch die Beantragung erfolgt online
  • Detaillierte Informationen, den Rechner und das Portal zur Beantragung
    der Zuschüsse finden sich auf der Website der Kreditanstalt für Wiederaufbau: www.kfw.de
Autor:

Corinna Rath aus Hilden

following

Sie möchten diesem Profil folgen?

Verpassen Sie nicht die neuesten Inhalte von diesem Profil: Melden Sie sich an, um neuen Inhalten von Profilen und Orten in Ihrem persönlichen Feed zu folgen.

6 folgen diesem Profil

Kommentare

online discussion

Sie möchten kommentieren?

Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.

add_content

Sie möchten selbst beitragen?

Melden Sie sich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.