Bei falschen Angabe der Kontaktdaten droht ein Bußgeld
Anzeigepflicht für private Feiern
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Zum 1. Oktober hat das Land NRW die Coronaschutzverordnung aktualisiert. Seitdem gilt: Private Feiern aus „herausragendem Anlass“ (Hochzeiten und ähnliches) mit mehr als 50 Gästen müssen dem Ordnungsamt spätestens drei Werktage vorher angezeigt werden, wenn sie nicht in privaten Räumen, sondern zum Beispiel in Gaststätten oder Vereinsheimen stattfinden.
Zu diesem Zweck hat die Stadt Hilden unter www.hilden.de/corona ein entsprechendes Meldeformular zur Verfügung gestellt. So können Bürgerinnen und Bürger alle notwendigen Informationen wie die Kontaktdaten der Verantwortlichen, die Anzahl der Gäste und den Veranstaltungsort direkt und bequem online übermitteln.
Bei falscher Angabe der Kontaktdaten droht seit diesem Monat ein Regelbußgeld von 250 Euro. Dies gilt sowohl für private Feiern als auch für den „normalen“ Restaurantbesuch. Wird eine Feier außerhalb der eigenen Wohnung mit 50 Teilnehmer/innen oder mehr nicht angemeldet, liegt die Höhe des Bußgeldes bei 500 Euro.
Sollte die Sieben-Tages-Inzidenz für den Kreis Mettmann 35 überschreiten, gilt eine Beschränkung für diese Feiern auf maximal 50 Personen. Bei einer Inzidenz von 50 sinkt diese Zahl auf 25 Teilnehmer.
Autor:Corinna Rath aus Hilden |
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