Grundabgabesteuer 2023
Amt für Finanzservice verschickt Bescheide
Am Dienstag, 10. Januar, verschickte das Amt für Finanzservice der Stadt Hilden die diesjährigen rund 22.000 Bescheide für Grundabgaben. Die durch den Bundesrat im November 2019 beschlossene Grundsteuerreform sieht eine Umsetzungsfrist bis Ende 2024 vor, so dass sie noch keinerlei Auswirkungen auf die Jahresbescheide 2023 hat.
In der offenen Sprechstunde können die Bürger mit Ihrem Anliegen ins Rathaus kommen. Die zuständigen Mitarbeiter sind Dienstags von 9 bis 12 Uhr sowie donnerstags von 15 bis 18 Uhr erreichbar.
Daneben stehen die Mitarbeiter dienstags von 14 bis 16 Uhr und donnerstags von 9 bis 12 Uhr zur telefonischen Beratung zur Verfügung.
Außerhalb dieser Servicezeiten sind die Mitarbeiter bemüht, die eingegangenen Mitteilungen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Das Amt für Finanzservice bittet um Verständnis, dass es Anfang des Jahres zu Engpässen bei der telefonischen Erreichbarkeit kommen kann. Die Bürger werden daher gebeten ihre Anliegen per Mail an steueramt@hilden.de, postalisch an das Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1, oder per Fax 02103 / 72-85620 an das Steuersachgebiet zu senden.
In diesem Zusammenhang weist die Stadt noch einmal darauf hin, dass An-, Ab-, und Ummeldung von Restmüll-, Bio- und Papiertonnen sowie Anpassungen des SEPA Lastschriftmandats schriftlich per Mail, postalisch an das Amt für Finanzservice, Am Rathaus 1 oder per Fax 02103 / 72-85620 gesendet werden soll. Die erforderlichen Formulare stehen online unter www.hilden.de/steuern zur Verfügung.
Die Hundesteuer ist mit einem Dauerbescheid festgesetzt Deshalb versendet die Stadt Hilden Bescheide nicht grundsätzlich zum Jahreswechsel, sondern nur im Einzelfall bei Änderungen. Die aktuellen Hundesteuermarken behalten bis auf Weiteres ihre Gültigkeit.
Autor:Elke Donau aus Essen-Süd |
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